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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Information des Fachbereiches Verwaltungs- und Bürgerservice

Sehr geehrte Eltern der zukünftigen Schulanfänger,

das neue Vorschuljahr beginnt bald. Nach § 37 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) werden für das Schuljahr 2024/2025 diejenigen Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018 geboren wurden.

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Vorschulkinder des Landes Brandenburg die Pflicht, an einer Sprachstandsfeststellung und ggf. Förderung teilzunehmen (§ 37 Absatz 1 BbgSchulG). Diese Sprachstandsfeststellung ist Teil des Anmeldeverfahrens in der für den Wohnort zuständigen Grundschule. Befreit hiervon sind Kinder, die eine Kindereinrichtung außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden oder bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann.

Die Sprachstandsfeststellung erfolgt in den Kindereinrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden durch eine speziell ausgebildete Erzieherin. Für die Kinder, die bereits in einer brandenburgischen Kita betreut werden, erfolgt der Test zur Sprachstandsfeststellung in der jeweiligen Einrichtung automatisch.

Eltern deren Kinder keine Kindereinrichtung besuchen, werden hiermit aufgefordert, sich bis zum 31. Juli 2023 im Amt Döbern-Land, Verwaltungs- und Bürgerservice, Forster Straße 8, 03159 Döbern bei Frau Mäser (Zimmer 2.09, Telefon: 035600/3687-38 oder Email j.maeser@amt-doebern-land.de) über die Termine der Sprachstands-feststellung zu informieren oder sich diesbezüglich direkt an eine Kindereinrichtung innerhalb des Amtes Döbern-Land zu wenden.

J. Mäser
Fachbereich Verwaltungs- und Bürgerservice