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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen

Das Amt Döbern-Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Kindereinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinden des Amtes Döbern-Land mehrere

staatlich anerkannte Erzieher (m/w/d).

Bei den zu besetzenden Stellen handelt es sich sowohl um befristete als auch unbefristete Stellen. Die Besetzung der Stellen ist in Teilzeitbeschäftigung mit 30 Stunden wöchentlich bis hin zu Vollzeit möglich und kann in Abstimmung mit dem Stelleninhaber individuell gestaltet werden. Nähere Einzelheiten können hierzu beim Amt Döbern-Land erfragt werden.

In den Kindereinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Gemeinden des Amtes Döbern-Land werden Kinder im Alter von 0 - 12 Jahren betreut.

Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erzieherdienst (TVSuE).

Die persönliche Eignung auf der Grundlage des § 72 a SGB VIII muss bei Einstellung nachgewiesen werden. Bis zur Vorlage des Führungszeugnisses und der Feststellung der persönlichen Eignung im Sinne des § 72 Abs.1 SGB VIII erfolgt die Einstellung unter Vorbehalt.

Fachliche Voraussetzungen:
  • staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) oder

  • staatlich anerkannter Kindheitspädagoge B.A. (m/w/d) oder

  • gemäß Erzieheranerkennungsverordnung gleichgestellte Personen

Von den künftigen Erziehern (m/w/d) werden erwartet:
  • eine selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit

  • ein besonderes Engagement für die Belange der Kindereinrichtungen im Einklang mit den Interessen der jeweiligen Gemeinden

  • die Bereitschaft zur Weiterbildung

  • Erfahrung in der Arbeit mit den Altersgruppen 0 - 12 Jahre

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen und dem Nachweis des Impfschutzes werden bis 30.06.2023 erbeten an:

Amt Döbern-Land

Fachbereich Verwaltungs- und Bürgerservice

Forster Straße 8

03159 Döbern

Die zu besetzende Stelle ist gleichermaßen für Menschen jeden Geschlechts geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nur zurückgeschickt werden, wenn ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Mit der Zusendung Ihrer Unterlagen erklären Sie sich mit deren Weiterleitung an die zuständigen Stellen (zum Beispiel Personalrat) einverstanden. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Döbern, 16.06.2023

Redlow
Amtsdirektorin