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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Was ist bei der Entsorgung von Sperrmüll/Elektroschrott zu beachten?

Zuständig für die Entsorgung des Sperrmülls/Elektroschrott ist der Landkreis Spree- Neiße. Die Anmeldung der Abfallentsorgung erfolgt über das Online Formular unter www. eigenbetrieb-abfallwirtschaft-lkspn.de oder telefonisch unter 03562/6925-0. Der Abfallbesitzer wird über den Zeitpunkt der Abholung mindestens drei Tage vorher informiert. Der Sperrmüll/Elektroschrott ist vom Besitzer spätestens bis 7.00 Uhr des Abfuhrtages, frühestens jedoch am Vorabend am Straßenrand bereitzustellen. Der Straßenverkehr darf durch die Bereitstellung nicht behindert werden. Nicht entsorgter Abfall ist vom Besitzer unverzüglich zu entfernen. Wer bereits vor dem Bereitstellungstermin den Abfall bereitstellt oder nicht entsorgter Abfall nicht unverzüglich wieder entfernt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.

Fachbereich Ordnung und Sicherheit