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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Solarpark Jocksdorf V“ im OT Jocksdorf und im OT Preschen der Gemeinde Neiße-Malxetal vom 31.05.2023

Die Gemeinde ist seit vielen Jahren bemüht, eine gemeindliche energie- und klimapolitische Zielstellung zu entwickeln, die versucht, sowohl der gemeindlichen Interessenslage und der Regionalplanung als auch der von potenziellen Investoren in den Bereichen der alternativen Energien, hier speziell der Photovoltaik, Rechnung zu tragen.

Die Flächen des ehemaligen Flugplatzes Preschen eignen sich besonders gut und so plant der Point 36, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Solarparks auf der Gemarkung Jocksdorf und Preschen mit Hilfe eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Die in der beigefügten Übersichtskarte für die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Jocksdorf V“ umfassten Flurstücke liegen vollständig oder teilweise innerhalb des Plangebietes. Die genaue räumliche Abgrenzung und die Aufteilung der Nutzungen wird im Zuge der anstehenden Bauleitplanung weiter konkretisiert.

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Jocksdorf V“ umfasst in der Gemarkung Jocksdorf in der Flur 4 die nachfolgenden Flurstücke: 140; 141; 143; 144; 145; 156; 159; 161; 165 und 188, sowie in der Flur 5 die nachfolgenden Flurstücke: 101; 106; 107; 93; 118; 119; 102 und 103.

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Jocksdorf V“ umfasst in der Gemarkung Preschen in der Flur 1 die nachfolgenden Flurstücke: 3; 425; 427; 217/2;383;384;413;411 und 420, sowie in der Flur 8 die nachfolgenden Flurstücke: 16 und 176.

Die Gemeindevertretung Neiße Malxetal beschloss am 31.05.2023:

  1. zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des „Solarparks Jocksdorf V“ in den Gemarkungen Jocksdorf und Preschen, Flur und Flurstücksbezeichnungen laut den Anlagen, einen Bebauungsplan aufzustellen;
  2. die Planungskosten werden vollumfänglich vom Antragsteller getragen;
  3. für die Planausstellung ist durch den Antragsteller ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen;
  4. der Beschluss ist ortsüblich bekanntzugeben.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 17-284/39/2023

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Solarpark Jocksdorf V“ im OT Jocksdorf und im OT Preschen der Gemeinde Neiße-Malxetal wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Döbern, den 06.06.2023
gez. Redlow
Amtsdirektorin

Geltungsbereich der Planung

Plangebiet