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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über redaktionelle Änderungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Bebauungsplan) „STIHL-Dienst 2. Änderung“ der Gemeinde Neiße-Malxetal; OT Groß Kölzig

Am 31.05.2023 beschloss die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal redaktionelle Änderungen die Planzeichnung und Begründung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Bebauungsplan) „STIHL-Dienst 2. Änderung“ der Gemeinde Neiße- Malxetal; OT Groß Kölzig betreffend. (Beschluss-Nr. 17-289/39/2023)

Die redaktionellen Änderungen wurden notwendig, um die Genehmigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Bebauungsplan) „STIHL-Dienst 2. Änderung“ der Gemeinde Neiße- Malxetal; OT Groß Kölzig durch die Genehmigungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße zu erhalten.

Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt:

1.

die am 29.09.2022 beschlossene 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Errichtung Betriebsgebäude STIHL-Dienst“ im OT Groß Kölzig mit Stand vom August 2022 aufzuheben;

2.

die vorgenommen redaktionellen Änderungen/Ergänzungen zu billigen;

3.

die vorliegende redaktionell geänderte Planzeichnung und Begründung zur 2.Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Errichtung Betriebsgebäude STIHL-Dienst“ im OT Groß Kölzig mit Stand März 2023 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung;

4.

die Beantragung der redaktionell geänderten 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Errichtung Betriebsgebäude STIHL-Dienst“ im OT Groß Kölzig mit Stand März 2023 zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde;

5.

der Beschluss ist ortüblich bekanntzugeben.

Döbern, den 16.06.2023
gez. Redlow
Amtsdirektorin

Geltungsbereich der Planung