Am 31.05.2023 beschloss die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal redaktionelle Änderungen die Planzeichnung und Begründung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Bebauungsplan) „STIHL-Dienst 2. Änderung“ der Gemeinde Neiße- Malxetal; OT Groß Kölzig betreffend. (Beschluss-Nr. 17-289/39/2023)
Die redaktionellen Änderungen wurden notwendig, um die Genehmigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Bebauungsplan) „STIHL-Dienst 2. Änderung“ der Gemeinde Neiße- Malxetal; OT Groß Kölzig durch die Genehmigungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße zu erhalten.
Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt:
| 1. | die am 29.09.2022 beschlossene 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Errichtung Betriebsgebäude STIHL-Dienst“ im OT Groß Kölzig mit Stand vom August 2022 aufzuheben; |
| 2. | die vorgenommen redaktionellen Änderungen/Ergänzungen zu billigen; |
| 3. | die vorliegende redaktionell geänderte Planzeichnung und Begründung zur 2.Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Errichtung Betriebsgebäude STIHL-Dienst“ im OT Groß Kölzig mit Stand März 2023 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung; |
| 4. | die Beantragung der redaktionell geänderten 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Errichtung Betriebsgebäude STIHL-Dienst“ im OT Groß Kölzig mit Stand März 2023 zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde; |
| 5. | der Beschluss ist ortüblich bekanntzugeben. |
Geltungsbereich der Planung