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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntgabe_Jerischke

Im Amt Döbern-Land, Gemarkung Jerischke, Fluren 3 und 13 wurden die Nutzungsarten aktualisiert.

Gemäß § 8 (2) des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (BbgVermG) ist der Nachweis der Liegenschaften im Geobasisinformationssystem das Liegenschaftskataster. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu wahren. Gemäß § 5 (1) BbgVermG sind die Geobasisdaten des Raumbezugs, der Liegenschaften und der Landschaft zu erfassen, in einem Geobasisinformationssystem zu führen und als Geobasisinformationen bereitzustellen. Gemäß § 11 (1) BbgVermG gehören die Lage, Nutzungsart sowie öffentlich-rechtliche Festlegungen zu den Inhalten des Liegenschaftskatasters.

Schöne
Fachbereichsleiter
FB Kataster und Vermessung
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus
Tel. 0355 4991-2100