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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Döbern am 9. Juni 2024

über das Wahlergebnis zur Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Döbern am 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.

Für die Stichwahl am 30.06.2024 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:

D 1

Jörg Rakete

Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Wählergruppe Freunde des Sports, Wählergruppe St. Florian

845

D 3

Matthias Krumpa

Einzelwahlvorschlag Krumpa

508

Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, den 13.06.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl

der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Felixsee am 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Peter Rabe die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, den 13.06.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl

der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf am 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens:

238

Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt:

98

Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt:

238

Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Kirsten Schütz die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zur neuen Bürgermeisterin gewählt worden ist.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, den 13.06.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl

der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben

am 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Helga Britze die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zur neuen Bürgermeisterin gewählt worden ist.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, den 13.06.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl

der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Neiße-Malxetal

am 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber René Prüfer die erforderliche Stimmenzahl verfehlt hat und somit nach § 72 Absatz 2 Satz 5 oder § 91 Absatz 1 Nummer 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes die Wahl durch die Gemeindevertretung der Gemeinde erfolgt.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, den 13.06.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl

der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Tschernitz

am 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Olaf Hallasch die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, den 13.06.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Wahl

der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce

am 9. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.

Für die Stichwahl am 30.06.2024 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:

Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, den 13.06.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin