Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 2.732 |
| Zahl der wählenden Personen | 1.779 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 72 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 1.707 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuchstabe | Name des Wahlvorschlags (Wahlvorschlagsträgers) | Vor- und Familiennamen der Bewerbenden | Stimmenzahl |
| D 1 | SPD, WG Freunde des Sports, WG St. Florian | Jörg Rakete | 845 |
| D 2 | EB Hoffmann | Roy Hoffmann | 354 |
| D 3 | EB Krumpa | Matthias Krumpa | 508 |
| D |
| Summe: | 1707 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 854 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 410 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 854 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.
Für die Stichwahl am 30.06.2024 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:
| D 1 | Jörg Rakete | Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Wählergruppe Freunde des Sports, Wählergruppe St. Florian | 845 |
| D 3 | Matthias Krumpa | Einzelwahlvorschlag Krumpa | 508 |
Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern, den 13.06.2024
gez. Chahin | gez. Ruhland |
Wahlleiter | stellv. Wahlleiterin |
Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 1.608 |
| Zahl der wählenden Personen | 1.203 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 10 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 1.193 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuchstabe | Votum | Stimmenzahl |
| D 1 | "JA" | 739 |
| D 2 | "NEIN" | 454 |
| D |
| 1.193 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 597 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 242 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 597 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Peter Rabe die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern, den 13.06.2024
gez. Chahin | gez. Ruhland |
Wahlleiter | stellv. Wahlleiterin |
Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 652 |
| Zahl der wählenden Personen | 482 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 7 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 475 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuchstabe | Name des Wahlvorschlags (Wahlvorschlagsträgers) | Vor- und Familiennamen der Bewerbenden | Stimmenzahl |
| D 1 | EB Katzula | Wolfgang Katzula | 196 |
| D 2 | EB Schütz | Kirsten Schütz | 279 |
| D |
| Summe: | 475 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 238 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 98 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 238 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Kirsten Schütz die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zur neuen Bürgermeisterin gewählt worden ist.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern, den 13.06.2024
gez. Chahin | gez. Ruhland |
Wahlleiter | stellv. Wahlleiterin |
Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 394 |
| Zahl der wählenden Personen | 288 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 6 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 282 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuchstabe | Votum | Stimmenzahl |
| D 1 | "JA" | 219 |
| D 2 | "NEIN" | 63 |
| D |
| 282 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 142 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 60 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 142 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass die Bewerberin Helga Britze die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zur neuen Bürgermeisterin gewählt worden ist.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern, den 13.06.2024
gez. Chahin | gez. Ruhland |
Wahlleiter | stellv. Wahlleiterin |
Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 1.352 |
| Zahl der wählenden Personen | 1.000 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 43 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 957 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuchstabe | Votum | Stimmenzahl |
| D 1 | "JA" | 362 |
| D 2 | "NEIN" | 595 |
| D |
| 957 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 479 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 203 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 479 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber René Prüfer die erforderliche Stimmenzahl verfehlt hat und somit nach § 72 Absatz 2 Satz 5 oder § 91 Absatz 1 Nummer 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes die Wahl durch die Gemeindevertretung der Gemeinde erfolgt.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern, den 13.06.2024
gez. Chahin | gez. Ruhland |
Wahlleiter | stellv. Wahlleiterin |
Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 1.002 |
| Zahl der wählenden Personen | 723 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 10 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 713 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuchstabe | Votum | Stimmenzahl |
| D 1 | "JA" | 382 |
| D 2 | "NEIN" | 331 |
| D |
| 713 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 357 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 151 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 357 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Olaf Hallasch die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern, den 13.06.2024
gez. Chahin | gez. Ruhland |
Wahlleiter | stellv. Wahlleiterin |
Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 10.06.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 1.165 |
| Zahl der wählenden Personen | 922 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 12 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 910 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuchstabe | Name des Wahlvorschlags (Wahlvorschlagsträgers) | Vor- und Familiennamen der Bewerbenden | Stimmenzahl |
| D 1 | BVB / Freie Wähler | Egbert Piosik | 347 |
| D 2 | EB Schlüter | Norman Schlüter | 405 |
| D 3 | EB Vatter | Klaus Vatter | 158 |
| D |
| Summe: | 910 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 456 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 175 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zum Bürgermeister beträgt: | 456 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass keine oder keiner der Bewerbenden die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat.
Für die Stichwahl am 30.06.2024 sind nachstehende Bewerbende zugelassen:
| D 2 | Norman Schlüter | Einzelwahlvorschlag Schlüter | 405 |
| D 1 | Egbert Piosik | Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler | 347 |
Bei der Ermittlung und Feststellung der Bewerbenden für die Stichwahl war kein Losentscheid erforderlich.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern, den 13.06.2024
gez. Chahin | gez. Ruhland |
Wahlleiter | stellv. Wahlleiterin |