Übersichtskarte
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce beschloss am 29.04.2025 den Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Döbern-Land“ der Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf einschließlich der Begründung und des Beiplanes in der Fassung April 2025 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 21-027/05/2025) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Felixsee beschloss am 15.05.2025 den Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Döbern-Land“ der Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf einschließlich der Begründung und des Beiplanes in der Fassung April 2025 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 16-031/06/2025) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neiße-Malxetal beschloss am 21.05.2025 den Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Döbern-Land“ der Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf einschließlich der Begründung und des Beiplanes in der Fassung April 2025 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 17-049/07/2025) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschloss am 03.06.2025 den Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Döbern-Land“ der Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf einschließlich der Begründung und des Beiplanes in der Fassung 03.06.2025 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 23-033/09/2025) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Der Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) wird durch die Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf gebildet. Für die Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf existiert bis dato kein Flächennutzungsplan, der die langfristigen Planungsabsichten der jeweiligen Gemeinde zu Ausdruck bringt.
Gleichzeitig sollen Kommunen gemäß § 204 Abs. 1 BauGB einen gemeinsamen FNP aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Bedürfnisse und Voraussetzungen bestimmt sind. Zwischen den Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf ergibt sich ein enger Verflechtungsraum, der eine gemeinsam abgestimmte Planung notwendig macht.
Das Plangebiet betrifft das gesamte Gebiet der Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf. Der Geltungsbereich des FNPs, welcher den Aufstellungsbeschlüssen der jeweiligen Gemeinden zugrunde liegt, ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Der Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Döbern-Land“ der Gemeinden Wiesengrund/Łukojce, Felixsee, Neiße-Malxetal und Groß Schacksdorf-Simmersdorf einschließlich der Begründung und des Beiplanes in der Fassung vom 03.06.2025 liegt in der Zeit
vom 11.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025
öffentlich zur Einsichtnahme im Bauamt der Amtsverwaltung Döbern Land aus.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung Döbern Land:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag: | 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 11:00 Uhr |
im Fachbereich 3 Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM); Schulstraße 1, 03130 Spremberg, OT Hornow, Zimmer 202, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035600 / 368 771) möglich.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden gemäß § 4a BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und können während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Döbern Land www.amt-doebern-land.de unter der Rubrik unter „Informationen aus den Fachbereichen / Bauen und GLM“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter den Adressen s.jurkschat@amt-doebern-land.de bzw. beteiligung@kollektiv-stadtsucht.com abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Döbern, den 13.06.2025