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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in das Schöffengericht des Amtsgerichts Cottbus

In der Stadtverordnetenversammlung Döbern sowie den Gemeindevertretungen Felixsee, Neiße-Malxetal, Tschernitz und Wiesengrund/Łukojce wurden folgende Beschlüsse gefasst:

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Stadtverordnetenversammlung Döbern am 22.06.2023: Beschluss zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Döbern zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2023

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Gemeindevertretung Felixsee am 28.06.2023: Beschluss zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Gemeinde Felixsee zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2023

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Gemeindevertretung Neiße-Malxetal am 05.07.2023: Beschluss zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Gemeinde Felixsee zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2023

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Gemeindevertretung Tschernitz am 29.06.2023: Beschluss zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Gemeinde Felixsee zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2023

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Gemeindevertretung Wiesengrund/Łukojce am 27.06.2023: Beschluss zur Aufstellung der Vorschlagsliste der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2023

Die Vorschlagslisten liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 17. bis 24. Juli 2023 zu jedermanns Einsicht im Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, 03159 Döbern, Zimmer 2.05 zu den allgemeinen Sprechzeiten aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Döbern, 03.07.2023
Redlow
Amtsdirektorin