Titel Logo
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 13/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über das Wahlergebnis zur Stichwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Döbern am 30. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Jörg Rakete die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, 02.07.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin

Bekanntmachung

über das Wahlergebnis zur Stichwahl

der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters

der Gemeinde Wiesengrund am 30. Juni 2024

Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Erforderliche Stimmenzahl

Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Norman Schlüter die erforderliche Stimmenzahl erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.

Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Döbern, 02.07.2024

gez. Chahin
gez. Ruhland
Wahlleiter
stellv. Wahlleiterin