Am 02.03.2021 beschloss die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf den Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr. 23-56/14/2021) zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des Solarparks „Groß Schacksdorf I“ mittels eines Bebauungsplanes.
Auf Grund wesentlicher Änderungen von Flächen für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanalage des Solarparks „Groß Schacksdorf I“ und den damit einhergehenden Änderungen des Geltungsbereiches des angedachten Bebauungsplanes für den Solarpark „Groß Schacksdorf I“ ist der 2021 beschlossene Aufstellungsbeschluss B-Plan „Groß Schacksdorf I“ Beschluss-Nr. 23-56/14/2021 aufzuheben.
Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschloss am 20.06.2023:
Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses: 23-127/32/2023
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (Beschluss-Nr. 23-56/14/2021) im OT Groß Schacksdorf der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Döbern, den 17.07.2023