Titel Logo
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Plangebiet

Die Gemeinde ist seit vielen Jahren bemüht, eine gemeindliche energie- und klimapolitische Zielstellung zu entwickeln, die versucht, sowohl der gemeindlichen Interessenlage und der Regionalplanung als auch der von potenziellen Investoren in den Bereichen der alternativen Energien, hier speziell der Photovoltaik Rechnung zu tragen.

Die Flächen des ehemaligen Flugplatzes Preschen eignen sich besonders gut und so plant der Point 36, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Solarparks auf der Gemarkung Groß Schacksdorf mit Hilfe eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Die in der beigefügten Übersichtskarte für die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Groß Schacksdorf I“ umfassten Flurstücke liegen vollständig oder teilweise innerhalb des Plangebietes. Die genaue räumliche Abgrenzung und die Aufteilung der Nutzungen wird im Zuge der anstehenden Bauleitplanung weiter konkretisiert.

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Groß Schacksdorf I“ umfasst in der Gemarkung Groß Schacksdorf in der Flur 6 die nachfolgenden Flurstücke: 100/1; 101; 102; 103; 104;65; 66; 67; 68; 69; 70; 71; 72; 73; 74; 75; 76; 78; 79; 80; 81; 82; 83; 84; 85; 86; 87; 88; 89; 90; 91; 92; 93; 94; 95; 96; 97; 98 und 99, in der Flur 7 die nachfolgenden Flurstücke: 40; 41 und 98, in der Flur 9 die nachfolgenden Flurstücke: 44/1; 45/1 und 46 sowie in der Flur 12 die nachfolgende Flurstücke: 1; 16; 17/5;18/3; 19/3; 19/5; 20/1; 20/4; 21;22; 24; 25; 8/2 und 9/2.

Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschloss am 20.06.2023:

  1. zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung des "Solarparks Groß Schacksdorf I" in der Gemarkung Groß Schacksdorf, Flur- und Flurstücksbezeichnungen laut den Anlagen einen Bebauungsplan aufzustellen;
  2. die Planungskosten werden vollumfänglich vom Antragsteller getragen;
  3. für die Planausstellung ist durch den Antragsteller ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen;
  4. der Beschluss ist ortsüblich bekanntzugeben.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 23-128/32/2023

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Solarpark Groß Schacksdorf I“ im OT Groß Schacksdorf der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmerdorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Döbern, den 17.07.2023

gez. S. Reichelt
stellv. Amtsdirektor

Geltungsbereich der Planung