Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschloss am 05.07.2023 die Abwägung der 1. Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und den daraus resultierenden Entwurf des Bebauungsplanes „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen“ im Ortsteil Klein Kölzig einschließlich Begründung, dem Abwägungsprotokoll, dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag und der Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung in den Fassungen Juni 2023 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 17-294/40/2023) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst. Durch den Bebauungsplan „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen“ sollen ein Sonstiges Sondergebiet Tourismus gemäß § 11 BauNVO, sowie Straßenverkehrsflächen baurechtlich gesichert und entwickelt werden. Geplant sind Parkplätze, ein Lokschuppen, Garagen, Ladesäulenstandort, Fahnenmast, ein Picknickareal, ein Zugang zum Tonteich, Steinzeugelemente, Werbeaufsteller, Containerstellplatz/Mülltonnen, Freiflächen für Ausstellungen, Zufahrt ehem. Ziegelbahn, Außengastronomie und eine Umfahrung der Ziegelei. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans, welcher dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: 17-241/25/2022) zugrunde liegt, ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Zu diesen Planverfahren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbericht sowie in folgender Auflistung enthaltene Fachgutachten / Stellungnahmen
Als Teil der Begründung enthält der Umweltbericht umweltrelevante Informationen zur Bestandsaufnahme und zu Bewertungen des Umweltzustandes sowie die Prognose / Bewertung der Auswirkungen der Planung. Die Kernaussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung stellen sich im Umweltbericht und in den umweltbezogenen Stellungnahmen wie folgt dar:
| Schutzgut | Art der Information |
| Wasser | • Umweltbericht Stand 2023: o Der Geltungsbereich liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebieto Gemäß BNatSchG § 61 Abs. 1 dürfen im Außenbereich an stehenden Gewässern mit einer Größe von mehr als einem Hektar im Abstand von 50 m von der Uferlinie keine baulichen Anlagen errichtet werden. o Für das geplante kleingliedrige Nebengebäudeareal -GA- wäre eine Ausnahmegenehmigung auf Grund des geringeren Abstandes von unter 50 m zu diesem Grubengewässer, hier ein Abstand von ca. 30 m im B-Plan vorgesehen, erforderlich. |
| Arten und Biotope | • Umweltbericht Stand 2023: o Im Zuge der Aufnahme der Biotoptypen und Pflanzenarten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden 4 geschützte Biotoptypen ermittelt, so Schilf-Röhricht, Röhricht vom Schmalblättrigen Rohrkolben, Standorttypischer Gehölzsaum an Gewässern und Steinhaufen o Durch die Bauzeitenregelungen kann ein zu erwartendes Konfliktpotential der Avifauna weitestgehend ausgeschlossen werden. o Zur Einhaltung von Festlegungen und zum Schutz der vorkommenden Avifauna ist während der gesamten Bauphase eine Ökologische Bauüberwachung einzusetzen. o Das Grubengewässer wird nicht verändert. o während der Wanderzeiträume sind keine Baumaßnahmen zwischen der Gleistrasse und dem Ufer vorzunehmen. o Für die nachgewiesenen Falterpopulationen sind durch die geplante Baumaßnahme sehr geringe Konfliktpotentiale während der Bauphase zu erwarten. o Es wurden keine Standorte von hügelbauenden Ameisen innerhalb der Baufelder und der gehölzoffenen Flächen festgestellt. |
| Schutzgebiete | • Umweltbericht Stand 2023 o Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Wald- und Restseengebiet Döbern.“ Innerhalb des LSG befindet sich westlich das Naturschutzgebiet (NSG) „Luisensee“. Das NSG ist Bestandteil des gleichnamigen Flora-Fauna-Habitat (FFH-Gebiet). Das FFH-Gebiet befindet sich im Special Protection Area (Vogelschutzgebiet SPA) „Zschornoer Heide“. Das NSG und die Natura 2000-Gebiete liegen 200 m westlich außerhalb vom Geltungsbereich des B-Planes. o Eine erhebliche Beeinträchtigung der LRT einschließlich der gebietstypischen charakteristischen Arten war auszuschließen. |
| Denkmal und Bodendenkmal | • Umweltbericht Stand 2023 o Der Geltungsbereich ist nicht zu einem Denkmalstandort benachbart, so dass auch kein Umgebungsschutz besteht. |
| Mensch | • Umweltbericht Stand 2023 o Mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen unterstützt die touristische Bedeutung der Region |
| Boden und Geomorphologie | • Umweltbericht Stand 2023 o Die Bodengeologie, zeigt dass der Standort durch Braunerden und durch Böden aus anthropogen abgelagerten Sedimenten bestimmt wird. o Für die Inanspruchnahme von Boden wurden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erarbeitet und festgesetzt. |
| Altlasten | • Umweltbericht Stand 2023 o keine Altlasten im Geltungsbereich bekannt |
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen“ einschließlich der Begründung, dem Abwägungsprotokoll, dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag und der Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung liegt in der Zeit:
vom 07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023
öffentlich zur Einsichtnahme in der Amtsverwaltung Döbern Land aus.
| Die Unterlagen können während der Dienstzeiten des Amtes Döbern-Land: | |
| Montag, Mittwoch, Donnerstag: | 09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
im Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM); Wirtschaftsförderung, Tourismus - Schulstraße 1, 03130 Spremberg, OT Hornow, Zimmer 202, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035600 368771) möglich.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden gemäß § 4a BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und können während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Döbern Land www.amt-doebern-land.de unter der Rubrik unter „Informationen aus den Fachbereichen“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse post@amt-doebern-land.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Döbern, den 17.07.2023