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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Reinigungspflicht beachten!

Mit der von der Gemeinde jeweils erlassenen Straßenreinigungssatzung sind Reinigungspflichten auf die Grundstückeigentümer übertragen worden. Dazu gehört u.a. das ganzjährige Reinigen der grundstücksbegleitenden Gehwege/Geh- und Radwege mit den dazugehörigen Randstreifen.

Äste, Laub sowie von Bäumen gefallene Früchte sind zu entfernen.

Dies gilt unabhängig vom Standort und Eigentum des jeweiligen Baumes.

Zur Reinigung gehört weiterhin das Entfernen von Unkraut, Unrat und sonstigen Verunreinigungen. Der Kehricht ist sofort zu entfernen.

Hydranten, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, müssen jederzeit von allem Unrat und den Wasserabfluss störenden Gegenständen freigehalten werden.

Laub sind Grünabfälle. Pflanzliche Grünabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Grünabfälle sind verwertbar und können durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Bei kleineren Mengen kann die hauseigene Restmülltonne genutzt werden.

Fachbereich Ordnung und Sicherheit