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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Satzung zur Regelung der Benutzung des Gemeindezentrums „Haus der Vereine“ OT Groß Schacksdorf und der Erhebung von Benutzungsgebühren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf hat in ihrer Sitzung am 08.07.2025 folgende

Satzung

zur Regelung der Benutzung des Gemeindezentrums „Haus der Vereine“ OT Groß Schacksdorf und der Erhebung von Benutzungsgebühren

beschlossen:

§ 1

Allgemeines

(1) Das Gemeindezentrum Groß Schacksdorf, An der Aue 25, 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf, unterliegt der öffentlichen Nutzung. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist nur im Rahmen der vorab erteilten Genehmigung und nur für die angemeldete Veranstaltung zulässig. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht zulässig.

(2) Die Anmeldung der Inanspruchnahme erfolgt im Antragsverfahren. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Bei kurzfristigen Ausfällen durch nicht beeinflussbare Umstände besteht kein Rechtsanspruch.

(3) Die Nutzung des Objektes durch die Gemeinde sowie den ortsansässigen Vereinen und gemeinnützigen Vereinigungen hat Vorrang vor einer überwiegend oder ausschließlich aus privatem Anlass liegenden Nutzung.

(4) Die öffentlich aushängende Hausordnung ist einzuhalten.

(5) Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem ehrenamtlichen Bürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, auch während der Nutzungsdauer der Räume. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 2

Übergabe- und Übernahmemodalitäten, Reinigung

(1) Die Übergabe und Übernahme der Räumlichkeiten erfolgen durch einen Beauftragten der Gemeinde. Übergabe- und Übernahmezeitpunkt sind gesondert zu vereinbaren.

(2) Die Räumlichkeiten werden sauber von der Gemeinde übergeben und sind durch den Nutzer gereinigt und aufgeräumt zu hinterlassen.

(3) Die Gemeinde überlässt die Einrichtung (Räume, Inventar, Gerätschaften, Geschirr) in dem Zustand, in dem sie sich jeweils befindet. Der Nutzer ist verpflichtet, die überlassene Einrichtung jeweils auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass Schadhaftes nicht benutzt wird.

(4) Eigene Geräte, Dekorationen oder sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde eingebracht werden. Sie müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein und sind nach Gebrauch sofort wieder zu entfernen. Dekorationen dürfen in den Räumen nur durch Anbinden ohne weitere zusätzliche Befestigungen angebracht werden. Die Verwendung von Haken, Schrauben, Nägeln, Klebestreifen oder sonstigen zusätzlichen Befestigungen über das Anbinden hinaus ist untersagt.

(5) Bei Verlassen der Räume nach erfolgter Nutzung sind Fenster und Türen zu schließen. Alle in Betrieb genommenen Anlagen (Beleuchtung) sind abzuschalten. Angefallener Müll ist in Zuständigkeit des Nutzers und auf dessen Kosten zu entsorgen.

(6) Der Nutzer hat zum Zeitpunkt der Übernahme der Schlüssel für das Gemeindezentrum auf Verlangen die Zahlung des Nutzungsentgeltes nach § 3 durch Vorlage des Einzahlungsbeleges oder eines vergleichbaren Nachweises glaubhaft zu machen.

(7) Entstehen bei der Nutzung größere Mängel, hat der Nutzer diese dem Beauftragten der Gemeinde bei der Übergabe anzuzeigen. Der Beauftragte beseitigt diese, soweit der Nutzer den Eintritt der Schäden nicht zu vertreten hat. Werden im Gebäude Gefahrenquellen erkannt, sind diese ebenfalls unverzüglich anzuzeigen

§ 3

Gebührenpflicht

(1) Für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten und Nutzung der Ausstattungsgegenstände werden folgende Benutzungsgebühren erhoben:

(2) In der Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme sind Nebenkosten und Kosten für Inventarnutzung enthalten.

(3) Bei Versammlungen und Veranstaltungen der Gemeinde, der ortsansässigen Vereine und gemeinnützigen Vereinigungen mit öffentlichem Charakter wird keine Benutzungsgebühr erhoben.

(4) Die Benutzungsgebühr wird per Rechnungslegung durch die Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf an den Nutzer geltend gemacht. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

§ 4

Haftung

(1) Der Nutzer haftet für Schäden, die von ihm oder den Teilnehmern der Veranstaltung während der Nutzungsdauer an dem Gebäude, der Ausstattung oder gegenüber Dritten verursacht worden sind.

(2) Der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen frei, auch von solchen seiner Bediensteten, Mitglieder, Beauftragten, Gästen, Besucher und anderen Dritten, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Gemeindezentrums stehen.

(3) Wird die Nutzung der angemieteten Räume, des Inventars und des Zubehörs aus Gründen, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat, unmöglich oder wesentlich erschwert, so ist eine Schadensersatzpflicht der Gemeinde nicht gegeben.

(4) Der Nutzer ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich.

§ 5

Behördliche Genehmigungen

Der Nutzer hat vor der Veranstaltung rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und die steuerlichen Vorschriften zu beachten. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen ist der Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen.

§ 5

Sicherheits- und Immissionsvorschriften

(1) Die Zahl der Teilnehmer ist aufgrund der Größe und Ausstattung der Räume auf maximal 80 Teilnehmer unter Nutzung beider Räume begrenzt.

(2) Der Nutzer hat gegenüber den Hausbewohnern (Mieter im Obergeschoss) des Hauses Rücksicht walten zu lassen, sie in keiner Weise in ihrem Mietrecht einzuschränken oder zu stören, insbesondere durch Lärm oder anderweitige Einwirkungen.

(3) Lautsprecher- oder Musikanlagen dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass die Mieter im Haus, sowie die Nachbarn außerhalb des Grundstücks nicht gestört werden. Zum Schutz vor Lärmbelästigung ist auf den Einsatz von Verstärkern zu verzichten.

(4) Das Rauchen in den Räumen des Gemeindezentrums ist nicht gestattet!

§ 6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 15.07.2025 in Kraft.

Döbern, den 11.07.2025

M. Mahnke
- Siegel -
Amtsdirektorin
Amt Döbern Land

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf in ihrer Sitzung am 08.07.2025 beschlossene Satzung zur Regelung der Benutzung des Gemeindezentrums „Haus der Vereine“ OT Groß Schacksdorf und der Erhebung von Benutzungsgebühren im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nummer 14 vom 25.07.2025, öffentlich bekannt gemacht.

Döbern, 11.07.2025

M. Mahnke
- Siegel -
Amtsdirektorin
Amt Döbern Land