Seit dem 01.07.2024 gilt im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung. Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufungen als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbare gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40-Regelung aufgehoben. Damit entfällt ab dem 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.
Neu ist außerdem die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde.
Hundehalterinnen und Hundehalter, deren Hunde noch nicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet wurden, haben die Anzeige bis zum 01.02.2025 nachzuholen, unabhängig davon ob eine steuerliche Anmeldung bereits besteht.
Des Weiteren sind alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind, dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder zu kennzeichnen. Das Anmeldeformular steht Ihnen online auf der Internetseite des Amtes Döbern-Land (www.amt-doebern-land.de) zur Verfügung.
Gerne können Sie die Anmeldung auch persönlich in der Amtsverwaltung, Forster Straße 8 in 03159 Döbern, vornehmen.
Weitere Neuerungen sind:
Ausführlichere Informationen zu den Regelungen der neuen Hundehalterverordnung erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unter: https://mik.brandenburg.de.
Das Amt Döbern-Land bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter sich mit den neuen Regelungen der Hundehalterverordnung vertraut zu machen. Link zur neuen Hundehalterverordnung: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875
Döbern, 16.08.2024