Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Döbern zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 folgende
3. Änderungssatzung
zur Satzung der Stadt Döbern zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte vom 16.06.2011
beschlossen:
§ 1
Änderungen
Die Höhe des Verpflegungssatzes (Ziffer 3 „Verpflegungssatz“ der in § 1 Abs. 3 genannten Tabellen zur Ermittlung des Elternbeitrages und des Verpflegungssatzes – Anlage der Satzung) wird wie folgt geändert:
| Kinder von 0 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht (KK/KG) | 3,10 € pro Portion |
| Kinder im Grundschulalter (H) an schulfreien Tagen und in der Ferienzeit | 3,10 € pro Portion |
| Hauskinder/Gastkinder | 3,10 € pro Portion |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
gez. Mahnke
Amtsdirektorin