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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Döbern zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern hat in ihrer Sitzung am 12.06.2025 folgende

3. Änderungssatzung

zur Satzung der Stadt Döbern zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte vom 16.06.2011

beschlossen:

§ 1

Änderungen

Die Höhe des Verpflegungssatzes (Ziffer 3 „Verpflegungssatz“ der in § 1 Abs. 3 genannten Tabellen zur Ermittlung des Elternbeitrages und des Verpflegungssatzes – Anlage der Satzung) wird wie folgt geändert:

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

gez. Mahnke
Amtsdirektorin