Sehr geehrte Eltern der zukünftigen Schulanfänger,
entsprechend § 37 Absatz 3 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) werden für das Schuljahr 2024/25 diejenigen Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Schulpflichtig werden auch diejenigen Kinder, die für das Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
Auf der Grundlage der Satzung zur Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule des Amtes Döbern-Land vom 10.11.2014, zuletzt geändert mit der 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Festlegung des Schulbezirkes für die Grundschule des Amtes Döbern-Land vom 04.12.2017 sind alle amtsangehörigen Gemeinden inklusive Stadt Döbern dem Primarschulteil der Grund- und Oberschule Döbern zugeordnet:
Die Schulanmeldungen finden in der
Praxisorientierte Grund- und Oberschule Döbern „Germanus Theiss“
Primarschulteil, Ringstraße 8, 03159 Döbern
Telefon: 035600/6556, Fax: 035600/368797
Mail: grundschule@amt-doebern-land.de
zu folgenden Zeiten statt:
| Freitag | 17.11.2023 | von 14:00 - 18:00 Uhr |
| Sonnabend | 18.11.2023 | von 09:00 - 11:00 Uhr |
Im Verhinderungsfall bitten wir, mit der Grundschule Kontakt aufzunehmen und ggf. einen anderen Termin zu vereinbaren.
Hinweise zur Schulanmeldung: