AMT DÖBERN-LAND
Das Amt Döbern-Land liegt im Landkreis Spree-Neiße im Südosten des Landes Brandenburg und hat eine Fläche von 250qkm. In der waldreichen Gegend wohnen ca. 10.500 Einwohner in 7 Gemeinden mit insgesamt 21 Orts- und 5 Gemeindeteilen.
Das Amt Döbern-Land mit seinen amtsangehörigen Gemeinden beschäftigt mehr als 200 Mitarbeitende. Als Amtsdirektor:in sind Sie Dienstvorgesetzte:r und Hauptverwaltungsbeamtin/-beamter.
Sie leiten die Geschäfte der Verwaltung in personeller, organisatorischer und fachlicher Hinsicht und nehmen an den Sitzungen des Amtsausschusses teil. Gleichzeitig unterstützen Sie die Bürgermeister amtsangehöriger Gemeinden fachlich, innovativ und beratend auch in kommunalen Projekten, um die Gemeinden, die Verwaltung und ihre Einrichtungen strategisch und systematisch zu entwickeln und gemeinsame Ziele wirksam umzusetzen.
IMPULSE GEBEN & BEKOMMEN
VORAUSSETZUNGEN:
BEWERBEN BIS 14.02.2024
Ansprechpartnerin: Frau Augsten
Telefon: 035600/3687-24
www.amt-doebern-land.de
HINWEISE UND ABLAUF DES VERFAHRENS
Die Amtsdirektorin bzw. der Amtsdirektor (m/w/d) wird vom Amtsausschuss für die Dauer von 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt und ernannt. Gewählt werden kann nur, wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen gemäß Beamtengesetz für das Land Brandenburg in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz erfüllt.
Die Besoldung richtet sich nach der Brandenburgischen Kommunalbesoldungsverordnung. Die Einstufung erfolgt in die Besoldungsgruppe A16 BbgKomBesV i. V. m. BbgBesO A.
Wünschenswert sind weiterhin:
Auf § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 59 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird hingewiesen.
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis zum 14.02.2024 an das
Amt Döbern-Land
Vorsitzender des Amtsausschusses, Herrn Jörg Rakete
Forster Straße 8
03159 Döbern
Kennwort: Bewerbung Amtsdirektor (m/w/d)
oder per E-Mail an
post@amt-doebern-land.de
Die Bewerbung von Menschen mit Behinderung ist bei gleicher Eignung und Befähigung ausdrücklich erwünscht. Die berufliche Gleichstellung der Geschlechter wird gewährleistet. Zur Geltendmachung der Rechte für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen ist mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage entsprechender amtlicher Nachweise erforderlich.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht wird, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten gemäß § 26 Abs. 1 BbgDSG einverstanden. Sie erklären sich auch damit einverstanden, dass Ihre Daten den Mitgliedern des Amtsausschusses des Amtes Döbern-Land zur Kenntnis gegeben werden können. Wir machen darauf aufmerksam, dass es eine Vorstellung der Bewerber/innen in öffentlicher
Sitzung geben wird. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.
WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG