Titel Logo
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information aus dem Fachbereich Finanzen

Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 wurden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt. Die Finanzämter haben seit dem 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland bewertet. Diese Neubewertung war erforderlich, damit alle Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Ziel der Grundsteuerreform sind nicht höhere kommunale Einnahmen, sondern die Erhebung der Grundsteuer auf Basis eines grundgesetzkonformen Modells. Die neue Grundsteuer wird berechnet, indem man den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Der Grundsteuerwert und der Steuermessbetrag werden durch das Finanzamt anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung ermittelt. Der Hebesatz für das Jahr 2025 muss in allen Gemeinden angepasst und neu beschlossen werden.

Berechnungsformel:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl -> (=Grundsteuermessbetrag) x Hebesatz= Grundsteuer

Stand der Umsetzung für die Grundsteuererhebung 2025

In den vergangenen Monaten sind die neuen Daten vom Finanzamt der Steuerverwaltung übergeben worden. Der Datentransfer erfolgt seit diesem Jahr nur noch in digitaler Form. Dabei ist festzustellen, dass die Datenlage -aus vielen verschiedenen Gründen- nicht immer vollständig und korrekt vom Finanzamt erfolgt und deshalb von der Steuerverwaltung überprüft und aufgearbeitet werden muss. Diese Bearbeitung ist sehr aufwändig und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn die Datenerfassung in der Steuerverwaltung abgeschlossen ist, erfolgt die Ermittlung der Grundsteuerhebesätze für jede amtsangehörige Gemeinde. Die Gemeindegremien müssen dann die neuen Hebesätze mit einer Hebesatzsatzung beschließen. Danach können die Steuerbescheide erstellt und versendet werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen zu den Hebesätzen getroffen werden, die in den einzelnen Gemeinden den Gremien zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Dementsprechend können derzeit auch noch keine konkreten Aussagen zur Höhe der zu zahlenden Grundsteuern für das Jahr 2025 getätigt werden.

Aufgrund der späten Datenübermittlung und der noch benötigten Bearbeitungszeit bitten wir um Verständnis, dass die Steuerbescheide 2025 nicht pünktlich zum Jahresanfang erstellt werden können.

Wir weisen darauf hin, dass das Grundsteuergesetz (§ 29 GrStG) bestimmt, dass Steuerpflichtige bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheids Vorauszahlungen leisten müssen. Diese Vorauszahlungen beruhen auf der zuletzt mittels Grundsteuerbescheid durch die Gemeinden festgesetzten Jahressteuer. Beachten Sie deshalb bitte den ersten Fälligkeitstermin zum 15.02.2025.

Nutzen Sie hierfür die Übersicht der Bankverbindungen auf unserer Homepage www.amt-doebern-land.de unter Infos aus dem Fachbereich Finanzen.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie unter: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/#

Ihre Steuerverwaltung