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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Jämlitz-Klein Düben" im OT Jämlitz der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben beschloss am 28.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Jämlitz-Klein Düben" im OT Jämlitz der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 18-86/24/2024) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Darüber hinaus beschloss die Gemeinde Jämlitz-Klein Düben mit dem Aufstellungsbeschluss vom 28.02.2024 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Freiflächenphotovoltaikanlage Jämlitz-Klein Düben" im OT Jämlitz der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben nebst Begründung in der Fassung vom 20.11.2024 liegt in der Zeit

vom 03.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025

öffentlich zur Einsichtnahme im Amt Döbern-Land, Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Schulweg 1, 03130 Spremberg / OT Hornow, Zimmer 202 aus.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten des Amtes Döbern-Land:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 11:00 Uhr

eingesehen werden.

Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035600 / 368 771) möglich.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden gemäß § 4a BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und können während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Döbern-Land www.amt-doebern-land.de unter der Rubrik „Informationen aus den Fachbereichen / Bauen und GLM“ eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail an bauleitplanung@regionalplan-uvp.de sowie in Cc an post@amt-doebern-land.de oder postalisch (hiervon ist bitte abzusehen) an folgende Adresse:

planungsbüro peter stelzer GmbH

Grulandstraße 2

49832 Freren

Sie können auch schriftlich an die o.g. Adresse des Amtes Döbern-Land gesendet werden.

Zu Zwecken der eindeutigen Zuordnung geben Sie für Ihre Stellungnahme bitte den Namen des Bebauungsplanes „Photovoltaikfreiflächenanlage Jämlitz-Klein Düben“ an.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Jämlitz-Klein Düben deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.

Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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Döbern, den 17.01.2025

gez. M. Mahnke
Amtsdirektorin

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