ab März 2025 erfolgt keine Verteilung des Amtsblattes des Amtes Döbern-Land mehr an die Haushalte, die einen Aufkleber oder ähnlichen Vermerk „Keine Werbung“ am Briefkasten haben.
Bei der Verteilung von Amts- und Mitteilungsblättern über die Deutsche Post AG werden im Austausch mit der Bundesnetzagentur die neuen Richtlinien für Zeitungen die werbefinanziert sind, regelmäßig überprüft, ob Bürgerinnen und Bürger ein Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf nicht adressierte POSTAKTUELL – Sendungen haben. Dazu zählen auch die kommunalen Amtsblätter die Werbung enthalten. Um das Selbstbestimmungsrecht auszuüben, nutzen Bürgerinnen und Bürger den Sperrvermerk am Briefkasten mit dem Aufkleber/Vermerk „Keine Werbung“. Liegt ein solcher Sperrvermerk vor, wird das Amtsblatt für das Amt Döbern-Land ab März 2025 nicht mehr an diese Haushalte zugestellt.
Auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen darf leider eine Zustellung nicht mehr erfolgen, wo dieser Aufkleber oder ein ähnlicher Vermerk am Briefkasten angebracht ist. Das Amtsblatt wurde bisher kostenfrei für unsere Einwohner*innen bereitgestellt. Dies ist nur möglich, da das Amtsblatt durch entsprechende Werbeflächen mitfinanziert wird.
Für betroffene Haushalte besteht die Möglichkeit zur Abholung beim Amt Döbern-Land (soweit vorrätig). Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit, das Amtsblatt für das Amt Döbern-Land auf der Homepage des Amtes Döbern-Land unter www.amt-doebern-land.de / Verwaltung / Amtsblatt einzusehen.