| 1. | Am 08.03.2026 finden die Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Spree-Neiße statt. |
| Eine eventuelle Stichwahl findet am 22.03.2026 statt. |
| Die Wahl dauert von jeweils von 08:00 – 18:00 Uhr. |
| 2. | Das Amt Döbern-Land ist in folgende 24 Wahlbezirke eingeteilt: |
| Wahlbezirks-Nr. Wahlbezirksname | Wahllokal, Anschrift | Barrierefreiheit |
| 1 Döbern: | ||
| 101 Döbern, Oberschule | Oberschule „Germanus Theiss“,Aula, Schulstraße 1 | ja |
| 102 Döbern, SOS Kinderdorf | SOS Kinderdorf, Haus „Kleinstein“, Muskauer Straße 14 | ja |
| 103 Döbern, Eichwege | Vereinsheim SV Blau-Weiß Eichwege, Teichstraße 14 | ja |
| 2 Felixsee: | ||
| 201 OT Bloischdorf | Feuerwehr, OT Bloischdorf, Lindenstraße 10 | ja |
| 202 OT Bohsdorf | Hof „Bennicke“ OT Bohsdorf, Dorfstraße 28 | ja |
| 203 GT Bohsdorf-Vorwerk | Gaststätte „Zur Linde“, Bohsdorf Vorwerk, Muskauer Straße 1 | nein |
| 204 OT Friedrichshain | Gemeindezentrum, OT Friedrichshain, Karl-Marx-Straße 14 | ja |
| 205 OT Klein Loitz | Gemeinderaum, OT Klein Loitz, Reuthener Straße 38a | nein |
| 206 OT Reuthen | Gemeindezentrum, OT Reuthen, Reuthener Dorfstraße 22 | ja |
| 3 Groß Schacksdorf-Simmersdorf | ||
| 301 OT Groß Schacksdorf | Haus der Vereine, OT Groß Schacksdorf, An der Aue 25 | nein |
| 302 OT Simmersdorf | Gemeindezentrum, OT Simmersdorf, Villaweg 4a | ja |
| 4 Jämlitz-Klein Düben | ||
| 401 OT Jämlitz | Gemeindezentrum, OT Jämlitz, Schulstraße 7 | nein |
| 5 Neiße-Malxetal | ||
| 501 OT Groß Kölzig | Sportlerheim Groß Kölzig, OT Groß Kölzig, Dorfstraße 60 | ja |
| 502 OT Jerischke | Infocenter Jerischke, OT Jerischke, Nr. 9 | ja |
| 503 OT Jocksdorf | Feuerwehr, OT Jocksdorf, Jocksdorf Nr. 26 | ja |
| 504 OT Klein Kölzig | Feuerwehr, OT Klein Kölzig, Klein Kölziger Dorfstraße 3 | nein |
| 505 OT Preschen | Gaststätte „Mahlow“, OT Preschen, Preschener Dorfstraße 8 | nein |
| 6 Tschernitz | ||
| 601 OT Tschernitz | Kegelbahn, OT Tschernitz, Am Schulweg 3 | ja |
| 602 OT Wolfshain | Vereinsraum Turnhalle, OT Wolfshain, Am Sportplatz 1 | nein |
| 7 Wiesengrund | ||
| 701 OT Gahry | Schloss, OT Gahry, Gahryer Hauptstraße 5 | ja |
| 702 OT Gosda | Feuerwehr, OT Gosda, Forster Weg 1a | ja |
| 703 OT Jethe | Gemeindezentrum, OT Jethe, Sergener Straße 9 | nein |
| 704 OT Mattendorf | Gemeindezentrum „Alte Schule“, OT Mattendorf, Schulstraße 17 | nein |
| 705 OT Trebendorf | Gemeindezentrum, OT Trebendorf, Genossenschaftsstraße 1 | ja |
| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 15:00 Uhr in der Kreisverwaltung des Landkreises Spree-Neiße, Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) zusammen. | |
| 3. | Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | |
| Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges gültiges Personaldokument mit Lichtbild zur Wahl mitzubringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen. | |
| Die Wahlbenachrichtigungen sind für eine mögliche Stichwahl am 22.03.2026 aufzubewahren. | |
| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. | |
| Jeder Wähler hat für die Wahl des Landrates eine Stimme. | |
| Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Bewerber, dem er seine Stimme geben will, durch Ankreuzen oder auf andere Weise zweifelsfrei kennzeichnet. Ist für die Wahl oder Stichwahl nur ein Bewerber zugelassen, so übt er Wähler sein Wahlrecht in der Weise aus, dass er in einem der bei den Worten „Ja“ oder „Nein“ befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder auf andere Weise seinen Willen zweifelsfrei kenntlich macht. | |
| Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | |
| 4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten. | |
| 5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlgebiet des Landkreises Spree-Neiße | |
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder |
| b) | durch Briefwahl |
| teilnehmen. | |
| Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen weißen amtlichen Stimmzettel für die Hauptwahl des Landrates, einen mintgrünen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen weißen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen weißen Wahlschein für die Landratswahl so rechtzeitig der auf dem mintgrünen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der mintgrüne Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | |
| Wer bei der Stichwahl durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen weißen amtlichen Stimmzettel für die Stichwahl, einen weißen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen mintgrünen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen mintgrünen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen weißen Wahlschein für die Stichwahl so rechtzeitig der auf dem mintgrünen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Stichwahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der mintgrüne Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | |
| Für die Hauptwahl und für die mögliche Stichwahl sind also jeweils gesonderte Wahlbriefe abzusenden oder bei der angegebenen Stelle abzugeben! | |
| 6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht bei jeder Wahl nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | |
Döbern, 27.02.2026