Geltungsbereich der Planung
Am 31.05.2023 beschloss die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal mit den redaktionellen Änderungen die Planzeichnung und Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „STIHL-Dienst 2. Änderung“ der Gemeinde Neiße- Malxetal; OT Groß Kölzig betreffend, auch die Beantragung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Stand März 2023 zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. (Beschluss-Nr. 17-289/39/2023) Mit Schreiben vom 19.09.2023 wurde der am 31.05.2023 als Satzung beschlossene vorhabenbezogenen Bebauungsplan „STIHL-Dienst 2. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „STIHL-Dienst 2. Änderung“ in Kraft.
Döbern, den 13.10.2023