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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 20/2023
Amtlicher Teil
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Satzung der Gemeinde Tschernitz über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens

Die Gemeindevertretung Tschernitz hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 folgende

Satzung der Gemeinde Tschernitz über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

1.

bei Erstbestattung die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller

2.

bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

3.

Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeiten

1.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

2.

Bei vorzeitiger Aufgabe der Grabstätte werden keine Gebühren erstattet.

3.

Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

4.

Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

§ 4

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Döbern, 14.09.2023
gez. Sören Reichelt
amtierender Amtsdirektor

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Tschernitz

Die Gebühren in € beziehen sich auf die Nutzungszeit von 25, Ruhezeit von 20 Jahren.

Besondere Grabstätten

A-Wiese  —  525,10

A-Wiese mit namentlicher Kennzeichnung  —  412,00

DU - pflegeleicht  —  1.950,00

Reihengrab auf der Wiese  —  2.098,11

Sarg. an der Mauer  —  3.820,72

Allgemeine Grabstätten

Reihengrab  —  688,51

Einzelsarg  —  1.222,49

Doppelsarg  —  2.445,00

3er-Sarg  —  3.098,18

Sarg. an der Mauer  —  3.820,72

Kindergrab b. 10  —  215,16

Urnenwahlgrab  —  508,56

Doppelurnengrab  —  430,32

Gebühren für Bestattungen

Erdbestattung öffnen/schließen

Bei Frost 30 % Zuschlag  —  606,12

UrnenbeisetzungÖffnen/schließen

Bei Frost 30 % Zuschlag  —  76,02

Beräumungsgebühr  — 

Einebnung Sargparzellen  —  105,27

Einebnung Urnenparzellen  —  76,13

Aus- und Umbettungen  — 

Ausbettung + Postversand  —  289,20

Umbettung innerhalb des Friedhofes  —  221,19

Sonstige Leistungen  — 

Benutzung Trauerhalle  —  64,78

Verwaltungsgebühren  — 

Gen. Aufstellung Grabaufbauten  —  35,00

Zulassung Gewerbetreibendefür ein Jahr  —  35,00

Beisetzungsgenehmigung  —  35,00