Die Gemeindevertretung Tschernitz hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 folgende
Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
Gebührenschuldner sind:
| 1. | bei Erstbestattung die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller |
| 2. | bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. |
| 3. | Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. |
| 1. | Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. |
| 2. | Bei vorzeitiger Aufgabe der Grabstätte werden keine Gebühren erstattet. |
| 3. | Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. |
| 4. | Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. |
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Tschernitz
Die Gebühren in € beziehen sich auf die Nutzungszeit von 25, Ruhezeit von 20 Jahren.
Besondere Grabstätten
A-Wiese — 525,10
A-Wiese mit namentlicher Kennzeichnung — 412,00
DU - pflegeleicht — 1.950,00
Reihengrab auf der Wiese — 2.098,11
Sarg. an der Mauer — 3.820,72
Allgemeine Grabstätten
Reihengrab — 688,51
Einzelsarg — 1.222,49
Doppelsarg — 2.445,00
3er-Sarg — 3.098,18
Sarg. an der Mauer — 3.820,72
Kindergrab b. 10 — 215,16
Urnenwahlgrab — 508,56
Doppelurnengrab — 430,32
Gebühren für Bestattungen
Erdbestattung öffnen/schließen
Bei Frost 30 % Zuschlag — 606,12
UrnenbeisetzungÖffnen/schließen
Bei Frost 30 % Zuschlag — 76,02
Beräumungsgebühr —
Einebnung Sargparzellen — 105,27
Einebnung Urnenparzellen — 76,13
Aus- und Umbettungen —
Ausbettung + Postversand — 289,20
Umbettung innerhalb des Friedhofes — 221,19
Sonstige Leistungen —
Benutzung Trauerhalle — 64,78
Verwaltungsgebühren —
Gen. Aufstellung Grabaufbauten — 35,00
Zulassung Gewerbetreibendefür ein Jahr — 35,00
Beisetzungsgenehmigung — 35,00