vom 14. November 2023
Der Firma Agrargenossenschaft Gahry eG, Gahryer Hauptstraße 1 a in 03149 Wiesengrund wurde die Genehmigung (Vorhaben-ID Süd-G02921) nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in der Gemarkung Gahry eine Milchviehanlage wesentlich zu ändern.
Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„I. Entscheidung
1. Der Firma Agrargenossenschaft Gahry eG (im Folgenden: Antragstellerin), Gahryer Hauptstraße 1a in 03149 Wiesengrund wird die Genehmigung erteilt, eine Anlage zum Halten von Rindern (Milchviehanlage – MVA) auf den Grundstücken
03149 Wiesengrund, Gahryer Hauptstraße,
Gemarkung Gahry,
Flur 3, Flurstücke 13, 14, 15, 20, 21, 234 und 253 und
Flur 6, Flurstücke 21 und 22
in dem unter II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu ändern und zu betreiben.
| 2. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG insbesondere folgende Entscheidungen: | |
| • | die Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) mit Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO i. V. m. § 6 Abs. 5 BbgBO (Reduzierung der Abstandsflächen), |
| • | die naturschutzrechtliche Eingriffszulassung gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), |
| • | wasserrechtliche Genehmigung gemäß § 87 Abs. 1 BbgWG zur Errichtung einer Anlage an und über einem Gewässer - Errichtung eines Treibwegs über dem Graben 31: |
|
| Errichtung einer 6,60 m breiten Grabenbrücke als Teil des Treibwegs für die Tiere vom neu geplanten Milchviehstall 24 zum Melkzentrum, einschließlich Verrohrung des Grabens 31 (GIS Koordinaten, ETRS 89, Zone 33, R: 468.733, H: 5.725.808), |
| • | Baumfällgenehmigung gemäß § 8 BSV LK SPN für die Entnahme von standorttypischen Gehölzen auf einer Fläche von 22 m2 im Bereich der zu errichtenden Grabenquerung. |
3. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VIII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Die Auslegung der Entscheidung sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen wird in der Zeit vom 16. November 2023 bis einschließlich 29. November 2023 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ veröffentlicht.
| Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG wird die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden: | |
| • | im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus, |
| • | im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, untere Wasserbehörde, Heinrich-Heine-Straße 1, Haus B, Zimmer B.2.47 in 03149 Forst (Lausitz) und |
| • | im Amt Döbern-Land, Fachbereich III Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM), Dienstgebäude im Schulweg 1 in 03130 Spremberg OT Hornow. |
| Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten: | |
| • | im Landesamt für Umwelt unter der Telefonnummer 0355 4991-1421 oder per E-Mail an t12@lfu.brandenburg.de, |
| • | im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer 03562-98617002 oder per E-Mail an jm.martin-umweltamt@lkspn.de und |
| • | im Amt Döbern-Land unter der Telefonnummer 035600-368771 oder per E-Mail an s.jurkschat@amt-doebern-land.de. |
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)