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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Informationen des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit

Achtung - Reinigungspflicht beachten!

Mit der von der Gemeinde jeweils erlassenen Straßenreinigungssatzung sind Reinigungspflichten auf die Grundstückeigentümer übertragen worden.

Dazu gehört u.a. das Reinigen der grundstücksbegleitenden Gehwege/Geh- und Radwege mit den dazugehörigen Randstreifen im Herbst.

Äste, Laub sowie von Bäumen gefallene Früchte sind zu entfernen. Dies gilt unabhängig vom Eigentum des jeweiligen Baumes.

Zur Reinigung gehört weiterhin das Entfernen von Unkraut, Unrat und sonstigen Verunreinigungen. Der Kehricht ist sofort zu entfernen.

Hydranten, die der Entwässerung oder der Brandbekämpfung dienen, müssen jederzeit von allem Unrat und den Wasserabfluss störenden Gegenständen freigehalten werden.

Laub sind Grünabfälle. Pflanzliche Grünabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Grünabfälle sind verwertbar und können durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Bei kleineren Mengen kann die hauseigene Restmülltonne genutzt werden.

Kommen Passanten aufgrund mangelnder Reinigung zu Schaden, haftet der jeweilige Grundstückseigentümer.

Wird der übertragenen Reinigungspflicht nicht oder nicht ausreichend nachgekommen, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.

Lichtraumprofil kontrollieren

Die Nutzbarkeit der Gehwege und Fahrbahnen darf nicht durch Bewuchs eingeschränkt werden. Der obere Sicherheitsraum beträgt für Straßen 4,50 m und für Geh- und Radwege 2,50 m. Winterdienst- und Müllfahrzeuge sind darauf angewiesen. Zur Gewährleistung des Brandschutzes sind die Waldbesitzer angehalten, die Waldwege regelmäßig freizuschneiden.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter der Nummer 035600/ 3687 – 51, 52, 53 und -55 gern zur Verfügung.