Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat auf seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 nachfolgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der wahlberechtigten Personen | 999 |
| Zahl der wählenden Personen | 517 |
| Zahl der ungültigen Stimmen | 6 |
| Gültige Stimmen insgesamt | 511 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennbuch- stabe | Name des Wahlvorschlags (Wahlvorschlagsträgers) | Vor- und Familiennamen der Bewerbenden | Stimmenzahl |
| D 1 | WG Liste „Bündnis 93“ | Ekkart Herold | 243 |
| D 2 | EB Zeißler | Frank Zeißler | 268 |
| D |
| Summe: | 511 |
Erforderliche Stimmenzahl
| Die Stimmenzahl, die mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen umfasst, beträgt mindestens: | 256 |
| Die Stimmenzahl, die 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst, beträgt: | 150 |
| Die erforderliche Stimmenzahl für die Wahl zur Bürgermeister beträgt: | 256 |
Der Wahlausschuss stellte fest, dass der Bewerber Frank Zeißler die erforderliche Stimmenzahl (F) erhalten hat und damit zum neuen Bürgermeister gewählt worden ist.
Jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes, jede Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben (Wahleinspruch) mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Döbern den 22.10.2024