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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg

Seit dem 01.07.2024 gilt im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung.

Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg die Einstufungen als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbare gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zugleich wird auch die Regelung zu Hunden nach der sogenannten 20/40- Regelung aufgehoben. Damit entfällt ab dem 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

Neu ist außerdem die grundsätzliche Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde.

Des Weiteren sind alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind, dauerhaft mit einem Mikrochip-Transponder zu kennzeichnen.

Das Anmeldeformular steht Ihnen online auf der Internetseite des Amtes Döbern-Land (www.amt-doebern-land.de) zur Verfügung.

Gerne können Sie die Anmeldung auch persönlich in der Amtsverwaltung, Forster Straße 8 in 03159 Döbern, vornehmen.

Weitere Neuerungen sind:

Durch das Tier verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen

Der Nachweis über die Zuverlässigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde

Ausführlichere Informationen zu den Regelungen der neuen Hundehalterverordnung erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unter: https://mik.brandenburg.de.

Das Amt Döbern-Land bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter sich mit den neuen Regelungen der Hundehalterverordnung vertraut zu machen. Link zur neuen Hundehalterverordnung: https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211875

Des Weiteren trat am 19.09.2024 die Neunte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Inneren und für Kommunales in Kraft. Die Gebühren, die unter Punkt 8.4 aufgeführt sind, lauten wie folgt:

Punkt 8.4: Gebühren für Erlaubnisse und Anzeigen nach der Hundehalterverordnung

8.4.1:

Anzeige zur Haltung eines Hundes:

30,00 €

8.4.2:

Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes:

100,00 €

8.4.3:

Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes:

60,00 €

8.4.4:

Versagung der Erlaubnis:

30,00 €

8.4.5:

Aufhebung bzw. Widerruf der Erlaubnis:

30,00 €

8.4.8:

Abmeldung der Haltung eines gefährlichen Hundes:

15,00 €

8.4.10:

Untersagung der Haltung eines Hundes:

50,00 €

8.4.12:

Prüfung und Anerkennung von Dokumenten anderer Bundesländer:

30,00 €

8.4.13:

Ausgabe einer Plakette/Ersatzplakette:

30,00 €

Wir bitten alle Bürger, sich über die neuen Regelungen zu informieren und diese zu beachten. Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des FB Ordnung und Sicherheit gern zur Verfügung.

Döbern, 08.11.2024

Fachbereich
Ordnung und Sicherheit