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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan "Sonne und Wasser – Solarpark Jethe" im OT Jethe/Jaty der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce vom 10.09.2024

Die „Sonne und Wasser – Solarpark Jethe UG“ (in Gündung), Simmersdorfer Straße 11, 03149 Wiesengrund /Łukojce OT Jethe/Jaty, vertreten durch Herrn Norbert Behrendt möchte auf Teilen der Flächen des Kiestagebaus Jethe an Land und auf dem Wasser eine Photovoltaikanlage errichten.

Für das Vorhaben ist die Schaffung von Baurecht auf den vorgesehenen Flächen erforderlich. Vom Vorhabenträger wird um Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebeten.

Für die Errichtung der Photovoltaikanlage soll ein Bebauungsplan (B-Plan) mit Sondergebiet Photovoltaik „Sonne und Wasser – Solarpark Jethe“ festgesetzt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll folgende Flurstücke bzw. Teile derer umfassen und ist in der Anlage dargestellt:

Gemarkung Jethe; Flur 1; Flurstücke 26/2, 36, 38, 39, 44, 48, 50, 51, 52, 77, 102, 103, 105, 106, 118, 122, 124, 128, 136, 138

Die Planungskostenübernahme wurde durch den Vorhabenträger zugesichert. Hierzu ist ein Städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und dem Vorhabenträger abzuschließen.

Des Weiteren wurde bereits ein Vorentwurf des Bebauungsplans in Form einer Planzeichnung und einer Begründung vorgelegt. Der Vorentwurf soll gebilligt werden und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt werden

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce beschloss am 10.09.2024:

  1. die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund beschließt nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sonne und Wasser - Solarpark Jethe" im Bereich des Kiestagebaus Jethe (Gemarkung Jethe; Flur 1; Flurstücke 26/2, 36, 38, 39, 44, 48, 50, 51, 52, 77, 102, 103, 105, 106, 118, 122, 124, 128, 136, 138 - Geltungsbereich: siehe Anlage);
  1. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Photovoltaikmodulen zur Erzeugung von Strom auf Teilen der Land- und Wasserflächen des Kiestagebaus. Hierzu wird ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit Zweckbestimmung Photovoltaik festgesetzt;
  1. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind vorzubereiten und durchzuführen;
  1. die Planungskosten werden vollumfänglich durch den Antragsteller die "Sonne und Wasser - Solarpark Jethe UG" getragen;
  1. notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen und die finanziellen Aspekte bzgl. des Vorhabens nach den Vorschriften § 6 EEG 2023 etc. werden über einen Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Wiesengrund /Łukojce und der "Sonne und Wasser - Solarpark Jethe UG" geregelt;
  1. die Verwaltung wird beauftragt, die vertragsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausarbeitung der Planung und der entsprechenden Unterlagen sowie zur Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemeinsam mit dem Antragsteller der "Sonne und Wasser - Solarpark Jethe UG" zu erarbeiten;
  1. der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 21-003/01/2024

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Sonne und Wasser – Solarpark Jethe" im OT Jethe/Jaty der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce vom 10.09.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Döbern, den 29.10.2024

gez.
die Amtsdirektorin M. Mahnke

Geltungsbereich der Planung

Plangebiet

Flurstücksübersicht des Geltungsbereichs der Planung