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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf" im OT Bohsdorf der Gemeinde Felixsee vom 25.09.2024

Plangebiet

Der landwirtschaftliche Betrieb „Spreewaldbauer Ricken“ beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf landwirtschaftlichen Grenzertragsstandorten im OT Bohsdorf der Gemeinde Felixsee.

Das Vorhaben soll außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen realisiert werden, ist aber als solches im sogenannten Außenbereich i. S. d. § 35 Abs. 1 BauGB nicht privilegiert. Somit ist zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf I“ aufzustellen.

Daher stellt der landwirtschaftliche Betrieb „Spreewaldbauer Ricken“ einen Antrag zur Aufstellung der erforderlichen Bauleitpläne gemäß § 2 BauGB sowie der Anpassung des Flächennutzungsplans. Betroffen sind die in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke.

Der Antragsteller versichert die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des o. g. Bauleitplanverfahrens einschließlich aller für die Erlangung der Rechtskraft zu erstellenden Unterlagen und ggf. erforderlichen Gutachten.

Der Geltungsbereich und die dazugehörige Übersicht der Flurstücke für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf I“ sind den Anlagen dieser Veröffentlichung zu entnehmen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Felixsee beschloss am 25.09.2024:

  1. die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf I“ gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets zu Nutzung Erneuerbarer Energien oder Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Ortsteil Bohsdorf der Gemeinde Felixsee;
  1. die Planungskosten werden vollumfänglich durch den Antragsteller getragen;
  1. notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen und die finanziellen Aspekte bzgl. des Vorhabens etc. werden über einen Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Felixsee und dem Antragsteller geregelt;
  1. die Verwaltung wird beauftragt, die vertragsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausarbeitung der Planung und der entsprechenden Unterlagen sowie zur Realisierung der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage gemeinsam mit dem Antragsteller zu erarbeiten;
  1. der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 16-021/02/2024

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf" im OT Bohsdorf der Gemeinde Felixsee vom 25.09.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Döbern, den 29.10.2024

gez. die Amtsdirektorin M. Mahnke

Geltungsbereich der Planung

Flurstücksübersicht des Geltungsbereichs der Planung