Plangebiet
Der landwirtschaftliche Betrieb „Spreewaldbauer Ricken“ beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf landwirtschaftlichen Grenzertragsstandorten im OT Bohsdorf der Gemeinde Felixsee.
Das Vorhaben soll außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen realisiert werden, ist aber als solches im sogenannten Außenbereich i. S. d. § 35 Abs. 1 BauGB nicht privilegiert. Somit ist zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf I“ aufzustellen.
Daher stellt der landwirtschaftliche Betrieb „Spreewaldbauer Ricken“ einen Antrag zur Aufstellung der erforderlichen Bauleitpläne gemäß § 2 BauGB sowie der Anpassung des Flächennutzungsplans. Betroffen sind die in Anlage 1 aufgeführten Flurstücke.
Der Antragsteller versichert die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des o. g. Bauleitplanverfahrens einschließlich aller für die Erlangung der Rechtskraft zu erstellenden Unterlagen und ggf. erforderlichen Gutachten.
Der Geltungsbereich und die dazugehörige Übersicht der Flurstücke für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf I“ sind den Anlagen dieser Veröffentlichung zu entnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Felixsee beschloss am 25.09.2024:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 16-021/02/2024
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bohsdorf" im OT Bohsdorf der Gemeinde Felixsee vom 25.09.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Döbern, den 29.10.2024
Geltungsbereich der Planung