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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Friedhofsgebührensatzung Felixsee


Die Gemeindevertretung Felixsee hat in ihrer Sitzung am 15.11.2023 folgende

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens

beschlossen.

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

1.

bei Erstbestattung die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller

2.

bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

3.

mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeiten

1.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

2.

Bei vorzeitiger Aufgabe der Grabstätte werden keine Gebühren erstattet.

3.

Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

4.

Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

§ 4

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Döbern, 27.11.2023

gez. Sören Reichelt
amtierender Amtsdirektor

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Felixsee

Die Gebühren in € beziehen sich auf die Nutzungszeit von 25 Jahren bei Wahlgrabstätten und 20 Jahren Ruhezeit bei Reihengrabstätten.

Besondere Grabstätten

A-Wiese

405,50

DU mit namentlicher Kennzeichnung u.a. Stele

1.626,25 + Namen/Daten

DU mit namentlicher Kennzeichnung Stele komplett

2.616,25+ Namen/Daten

DU – Rondell

1.296,25

Reihengrab auf der Wiese

1.545,57

Allgem. Grabstätten

Reihengrab

655,24

Einzelsarg

1.163,44

Doppelsarg

2.326,87

3er-Sarg

2.963,19

Kindergrab bis10 Jahre

220,00

Urnenwahlgrab

678,21

Urnengrab

409,53

Gebühren für Bestattungen

Erdbestattung öffnen/schließen

Bei Frost 30 % Zuschlag

596,18

Urnenbeisetzung öffnen/schließen

Bei Frost 30 % Zuschlag

91,72

Beräumungsgebühr

Einebnung Sargparzellen

256,62

Einebnung Urnenparzellen

162,00

Aus- und Umbettungen

Ausbettung + Postversand

259,74

Umbettung innerhalb d. Friedhofs

244,74

Sonstige Leistungen

Benutzung Trauerhalle Friedrichshain

36,80

Benutzung Trauerhalle Bohsdorf

40,33

Benutzung Trauerhalle Vorwerk

56,12

Benutzung Trauerhalle Klein Loitz

42,11

Benutzung Trauerhalle Bloischdorf,

47,92

Benutzung Trauerhalle Reuthen

34,58

Verwaltungsgebühren

Gen. Aufstellung Grabaufbauten

35,00

Zulassung Gewerbetreibende für ein Jahr

35,00

Beisetzungsgenehmigung

35,00

Samstagszuschlag

200,00

Beisetzungen außerhalb der Bestattungszeiten

je angefangene Std.

22,93