Die Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald ist Trägerin der Regionalplanung im Gebiet der Region Lausitz-Spreewald. Ihr obliegt die Pflichtaufgabe, für das Gebiet der Region einen Regionalplan aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung [RegBkPlG] in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 [GVBl. I Nr. 13], zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2021 [GVBl. I Nr. 19]).
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald hat am 14. September 2023 auf ihrer 58. Sitzung den Vorentwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 58/251/23) sowie den Beschluss zur Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald gefasst (Beschluss 58/252/23). Gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind der Entwurf des Regionalplanes, seine Begründung, der Umweltbericht und gegebenenfalls weitere zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.
Der Geltungsbereich des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald umfasst gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 4 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Spree-Neiße sowie die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Der sachliche Teilregionalplan „Windenergienutzung“ soll textliche und zeichnerische Festlegungen von Vorranggebieten „Windenergienutzung“ im Geltungsbereich der gesamten Region Lausitz-Spreewald treffen.
Der mit dem Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert gemäß § 8 Absatz 1 ROG die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Teilregionalplanes auf die Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht ist bis zum 10. Januar 2024 im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald unter www.region-lausitz-spreewald.de abrufbar.
Während des oben genannten Zeitraums liegt der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ mit seiner Begründung und dem Umweltbericht auch bei den folgenden Stellen während der angegebenen Zeiten zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann aus:
Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald, Regionale Planungsstelle, Gulbener Straße 24, 03046 Cottbus, Raum 428 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 11 Uhr nach Anmeldung in Raum 423 sowie außerhalb der vorbenannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung unter 0355 4949770)
Ansprechpartner: Herr Gulbe, Telefon: 0355 4949770,