Ausdrücklicher Hinweis zur Rechtsfolge gemäß § 38 (2) der BbgKVerf:
Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf ist zur Beschlussfassung des öffentlichen TOP 13.1 bis 13.5 gemäß § 38 (2) BbgKVerf unabhängig der Anzahl der anwesenden Gemeindevertreter beschlussfähig, da diese Beratungsgegenstände in der 2.Sitzung am 05.11.2024 (18:00 Uhr) aufgrund Beschlussunfähigkeit zurückgestellt wurden.
| Tag: | 28.11.2024 |
| Zeit: | 18:00 Uhr |
| Ort: | Gemeindezentrum OT Simmersdorf, Villaweg 4a, 03149 Groß Schacksdorf-Simmersdorf |
Tagesordnung:
| öffentliche Sitzung | |
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
| 2 | Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 3 | Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen |
| 4 | Einwendungen zur Niederschrift über den öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung vom 17.09.2024 |
| 5 | Protokollkontrolle |
| 6 | Informationen des Bürgermeisters |
| 7 | Informationen des Hauptverwaltungsbeamten |
| 8 | Informationen der Ortsvorsteher |
| 9 | Informationen der gewählten Interessenvertreter |
| 10 | Anfragen und Anregungen der Abgeordneten |
| 11 | Fragestunde für die Einwohner |
| 12 | Beschlussvorlagen und Anträge |
| 12.1 | Beschluss zur Satzung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf über die Erhebung einer Gewässerunterhaltungsumlage für die Verbandslasten des Gewässerverbandes Spree-Neiße |
| 12.2 | Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf und ihrer Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 |
| 12.3 | Grundsatzbeschluß zur Beantragung von Fördermitteln Turnhalle Groß Schacksdorf |
| 12.4 | Beschluss zur Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung |
| 12.5 | Beschluss zur Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung Groß Schacksdorf-Simmersdorf |
| 13 | Sonstiges |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1 | Einwendungen zur Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der vorangegangen Sitzung vom 17.09.2024 |
| 2 | Beschlussvorlagen und Anträge |
| 3 | Personalangelegenheiten |
| 4 | Mitteilung, Anregungen, Sonstiges |
| 5 | Schließung der Sitzung |
Bekanntmachung
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf durch die Amtsdirektorin öffentlich bekannt gemacht.