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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

des Amtes Döbern-Land für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 28.10.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2024

2025

ordentlichen Erträge auf

10.913.300 EUR

11.872.200 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

11.714.700 EUR

12.082.600 EUR

außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

11.988.400 EUR

22.399.400 EUR

Auszahlungen auf

12.808.200 EUR

22.577.900 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.614.400 EUR

11.537.800 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

10.980.700 EUR

11.236.300 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

577.700 EUR

7.162.400 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

1.374.000 EUR

10.861.600 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

796.300 EUR

3.699.200 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

453.500 EUR

480.000 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird wie folgt festgesetzt:

2024

auf

796.300 EUR

2025

auf

3.699.200 EUR.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Der Hebesatz der Amtsumlage für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 werden wie folgt festgesetzt:

2024

auf

33,21 v. H.

2025

auf

36,41 v. H.

2.

Die amtsangehörigen Gemeinden stellen die zweckgebundenen Mittel aus § 24 BbgFAG zur Erfüllung der „übertragenen Aufgaben“ dem Amt Döbern-Land wie folgt zur Verfügung:

2024

303.700 EUR

2025

303.700 EUR.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 50.000 EUR (2024 und 2025) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000 EUR (2024 und 2025) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird auf 10.000 EUR (2024 und 2025) festgesetzt (Beträge von 0,00 EUR bis 50,00 EUR brauchen nicht genehmigt werden).

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

bei der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages

im Haushaltsjahr 2024 auf 1.001.400 EUR und

im Haushaltsjahr 2025 auf 410.400 EUR.

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 100.000 EUR (2024 und 2025) festgesetzt.

Döbern, den 13.11.2024

M. Mahnke
Siegel
Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die am 28.10.2024 beschlossene Haushaltssatzung des Amtes Döbern-Land für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land – Nr. 23/2024 vom 22.11.2024 öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 67 Abs. 4 BbgKVerf erforderliche Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde ist erfolgt. Mit Schreiben vom 13.11.2024, AZ: 30/30.2-15.14.01, hat der Landrat des Landkreises Spree-Neiße, als allgemeine untere Landesbehörde, die vorstehende Haushaltssatzung mit aufschiebenden Bedingungen genehmigt.

Jedermann hat das Recht, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während der Sprechzeiten in der Amtsverwaltung, Dienstgebäude Hornow, Schulweg 1, Zimmer 109, einzusehen.

Döbern, den 13.11.2024

M. Mahnke
Siegel
Amtsdirektorin