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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen

Ausführungsanordnung

Im

Bodenordnungsverfahren Jämlitz

Verf.-Nr. 6105 X

wird hiermit die Ausführung des Bodenordnungsplanes gemäß § 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) angeordnet.

Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkung des Bodenordnungsplanes wird der 05. Dezember 2023 festgesetzt.

Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke Eigentum des entsprechenden Beteiligten des Verfahrens. Der im Bodenordnungsplan begründete neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes, soweit die Verfahrensbeteiligten nichts Abweichendes vereinbart haben.

Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Auswirkungen auf Pachtverhältnisse und können sich die Beteiligten nicht einigen, sind Anträge auf Regelung der Pachtverhältnisse gemäß § 70 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Ausführungsanordnung bei der oberen Flurbereinigungs-behörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, zu stellen.

Gründe

Im o. g. Bodenordnungsverfahren wurde der Bodenordnungsplan erstellt und den Beteiligten bekannt gegeben. Der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung wurde daher nach § 61 Abs. 1 LwAnpG angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Karl-Marx-Straße 21, 15926 Luckau Widerspruch erhoben werden.

Luckau, den 05.12.2023
Im Auftrag
gez. I. Reppmann  —  – DS –
(Regionalteamleiterin Ländliche Neuordnung)