Plangebiet
Im Rahmen des Solarprojektes der Point 36 (in den Gemeinden Groß Schacksdorf /Neiße-Malxetal), den die Point 36 mit der Aquila Gruppe (Aquila Capital, AQ Ampere u.a.) aus Hamburg entwickelt, hat die Agrargenossenschaft Gahry eG Interesse an einer gemeinsamen Entwicklung von Solarflächen mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf ihren Grundstücken bekundet.
Als Vorschlag wurden die aus den Anlagen ersichtlichen Flächen (ca. 65 ha) im Ortsteil Jehte/Jaty favorisiert. Die Flächen selbst haben niedrige Bodenpunkte.
Die Solaranlagen selbst sollen eine mit der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce abzustimmenden Bepflanzung als Sichtschutz zur Wohnbebauung und Straße erhalten.
Für die Ableitung des Stroms soll eine gemeinsame Trasse im Rahmen des Projektes der Point 36 zum Netzeinspeisepunkt Graustein mitbenutzt werden, wo auch das Umspannwerk gebaut werden soll.
Mit der Umsetzung des Projektes wäre die Agrargenossenschaft Gahry eG in der Lage, ihren landwirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und damit die Arbeitsplätze durch diesen Zusatzerlös auf eine breitere Basis zu stellen und damit langfristig zu sichern.
Die Entwicklung, der Bau und der anschließende Betrieb der PV Anlage wird im Rahmen einer eigens hierfür gegründeten Projektgesellschaft erfolgen, die ihren Sitz in der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce haben wird.
Die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Jethe/Jaty I“ umfasst in der Gemarkung Jethe/Jaty I in der Flur 1 das nachfolgende Flurstück: 113, in der Flur 6 die nachfolgenden Flurstücke: 29/1; 36; 37; 38; 39; 40; 41; 42; 43; 44; 45; 46; 47; 48; 49; 50; 51; 61/1; 62; 63; 64; 65; 67; 69; 70; 72/1; 73; 74; 131/1; 163; 164; 165; 166; 167; 189; 190 und in der Flur 7 das nachfolgende Flurstück: 41.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce beschloss am 05.09.2023:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 21-150/30/2023
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Solarpark Jethe/Jaty I“ im OT Jethe/Jaty der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce vom 05.09.2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Döbern, den 05.12.2023
Geltungsbereich der Planung