Titel Logo
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum „Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Stadt Döbern und der Gemeinde Tschernitz“ nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern beschloss am 20.04.2023 den Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Stadt Döbern & Gemeinde Tschernitz“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts in der Fassungen Dezember 2022 bestätigt und zur Offenlage bestimmt. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 03-175/31/2023) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Der Geltungsbereich des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) wird durch die Stadt Döbern und die Gemeinde Tschernitz gebildet. In letzterer ist im Jahr 2003 die bis dahin eigenständige Gemeinde Wolfshain eingegliedert worden, die nun einen Ortsteil der Gemeinde bildet. Für alle ursprünglich drei Kommunen liegen eigenen Flächennutzungspläne vor. Diese weisen jedoch mit Feststellungsbeschlüssen aus den Jahren 1998 (Wolfshain), 2000 (Döbern) und 2001 (Tschernitz) ein hohes Alter auf. Zudem wurden im Laufe der Zeit an allen drei Plänen eine Vielzahl an Änderungen vorgenommen. In diesem Zusammenhang soll nun eine Anpassung und Fortschreibung der mit dem FNP zum Ausdruck gebrachten Planungsabsichten mit der Neuaufstellung erfolgen.

Gleichzeitig sollen Kommunen gemäß § 204 Abs. 1 BauGB einen gemeinsamen FNP aufstellen, wenn ihre städtebauliche Entwicklung wesentlich durch gemeinsame Bedürfnisse und Voraussetzungen bestimmt sind. In der Gemeinde Tschernitz liegen diese Randbedingungen alleine schon insofern vor, als dass für das Gemeindegebiet trotz der Eingemeindung von Wolfshain im Jahr 2003 noch zwei Flächennutzungspläne bestehen. Darüber hinaus ergibt sich zwischen der Gemeinde Tschernitz und der Stadt Döbern ein enger Verflechtungsraum, insbesondere infrastruktureller Art, der eine gemeinsam abgestimmte Planung notwendig macht.

Das Plangebiet betrifft das gesamte Gebiet der Stadt Döbern und der Gemeinde Tschernitz. Der Geltungsbereich des FNPs, welcher dem Aufstellungsbeschluss (Beschluss-Nr.: 03-79/11/2021) zugrunde liegt, ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Der Vorentwurf in der Fassung von Dezember 2022 wurde in einer ersten (1.)

Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und einer ersten (1.) Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich 27.06.2023 ausgelegt.

Die dabei eingereichten Stellungnahmen wurde in einem Abwägungsprotokoll zusammengefasst und die Planzeichnung des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Stadt Döbern & Gemeinde Tschernitz“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts eingearbeitet. Daraus entstand der Entwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Stadt Döbern & Gemeinde Tschernitz“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung Oktober 2024.

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern wurde die Abwägung des Vorentwurfes am 21.11.2024 beschlossen. (Beschluss-Nr.: 03-022/04/2024)

Der aus der Abwägung des Vorentwurfes erarbeitete Entwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Stadt Döbern & Gemeinde Tschernitz“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung Oktober 2024 als auch die zweite (2.) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die zweite (2.) Beteiligung der Öffentlichkeit wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern am 21.11.2024 beschlossen. (Beschluss-Nr.: 03-023/04/2024)

Der Vorentwurf des „Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Stadt Döbern & Gemeinde Tschernitz“ einschließlich der Begründung und des Umweltberichts in der Fassungen Oktober 2024 liegt in der Zeit

vom 09.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025

öffentlich zur Einsichtnahme im Bauamt der Amtsverwaltung Döbern Land aus.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden gemäß § 4a BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und können während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Döbern Land www.amt-doebern-land.de unter der Rubrik unter „Informationen aus den Fachbereichen/ Bauen und GLM“ eingesehen werden.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung Döbern Land:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 11:00 Uhr

im Fachbereich 3 Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM); Schulstraße 1, 03130 Spremberg, OT Hornow, Zimmer 202, eingesehen werden.

Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035600 / 368 771) möglich.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse post@amt-doebern-land.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.

Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Arten umweltbezogener Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

1. Umweltbericht

Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen

Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im Umweltbericht, soweit relevant, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzobjekte, hinsichtlich der Schutzgüter Lebensraum, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.

Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf die Schutzobjekte und die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet. Es finden sich Aussagen zu in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten.

Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB zudem mögliche Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet.

Beschreibungen der Untersuchungsmethoden und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.

Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:

2. Folgende Umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung Dezember 2022

Landkreis Spree-Neiße Untere Denkmalschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR)

Landesamt für Umwelt (LfU)

Landesbetrieb Forst Brandenburg

Gewässerverband „Spree-Neiße“

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Kommune folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.

Schutzgut Boden / Fläche

Vorbelastungen durch Versieglung, Altlastensituation / Altlastenverdacht

Schutzgut Wasser

Grundwasser

Oberflächengewässer

Niederschlagsentwässerung

Beeinflussung durch den Bergbau

Schutzgebiete

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Gehölzschutz

Schutzgut Klima und Luft

Belastung Luft

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

insgesamt

Schallimmissionen, Ausgangslage,

Schallschutzmaßnahmen

Störfallfragen

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Auswirkungen auf Denkmale

Sonstige

Beachtung Landschaftsplan

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Döbern, den 25.11.2024

gez. M. Mahnke
Amtsdirektorin