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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum „Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Stadt Döbern und der Gemeinde Tschernitz“ nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce beschloss am 10.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Sonne und Wasser – Solarpark Jethe" im OT Jethe/Jaty der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce. Der Beschluss (Beschluss-Nr.: 21-003/01/2024) wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Darüber hinaus beschloss die Gemeinde Wiesengrund/Łukojce mit dem Aufstellungsbeschluss vom 10.09.2024 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Sonne und Wasser – Solarpark Jethe" im OT Jethe/Jaty der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce nebst Begründung in der Fassung vom 29.11.2023 liegt in der Zeit

vom 02.01.2025 bis einschließlich 02.02.2025

öffentlich zur Einsichtnahme im Bauamt der Amtsverwaltung Döbern Land aus.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden gemäß § 4a BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und können während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Döbern Land www.amt-doebern-land.de unter der Rubrik unter „Informationen aus den Fachbereichen / Bauen und GLM“ eingesehen werden.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten der Amtsverwaltung Döbern Land:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 – 11:00 Uhr

im Fachbereich 3 Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM); Schulstraße 1, 03130 Spremberg, OT Hornow, Zimmer 202, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035600 / 368 771) möglich.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse post@amt-doebern-land.de bzw. mail@ib-pawlik.de abgegeben werden. Sie können auch schriftlich an das Amt an o.g. Adresse gesendet werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Wiesengrund/Łukojce deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.

Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Döbern, den 06.12.2024

gez. M. Mahnke
Amtsdirektorin

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