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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Informationen des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit

Ist die Hausnummer richtig angebracht?

Nach § 26 Absatz 3 Baugesetzbuch i.V.m. § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes Döbern-Land ist die zugeteilte Hausnummer an der straßenbegleitenden Hausfront oder Zaunanlage leicht erkennbar vom Hauseigentümer anzubringen. Die Sichtbarkeit darf durch Bäume, Hecken usw. nicht eingeschränkt werden. Eine nächtliche Beleuchtung der Hausnummer ist sehr empfehlenswert.

Eine Hausnummer dient der eigenen und allgemeinen Sicherheit und Erreichbarkeit. Wer dem nicht nachkommt handelt ordnungswidrig und muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen.

Fachbereich Ordnung und Sicherheit