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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Korrektur Wahlbekanntmachung

Korrektur der Wahlbekanntmachung zur Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Tschernitz vom 26.01.2024

C. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Tschernitz

Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschernitz gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Tschernitz mit folgenden Maßgaben sinngemäß:

1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Tschernitz ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis.

2. Es sind insgesamt fünf Mitglieder des Ortsbeirats zu wählen.

3. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerbende und einen Bewerbenden enthalten. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens 6 Bewerbende enthalten.

4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Tschernitz ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

5. Die in der Gemeinde Tschernitz wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerbenden sowie ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Tschernitz bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Tschernitz wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Tschernitz wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 8.2 entsprechend.

6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listen-vereinigung, einer oder eines Einzelbewerbenden, die oder der von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nicht befreit ist, sind mindestens 3 Unterstützungsunterschriften beizufügen.

Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die am 21. August 2023 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Ortsbeirat des Ortsteils Tschernitz durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununter­brochen vertreten sind; Entsprechendes gilt für Einzelbewerbende, die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat Tschernitz vertreten sind, sowie für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß.

29.01.2024

J. Chahin
Wahlleiter für die Gemeinden
des Amtes Döbern-Land