| 5. | Inhalt der Wahlvorschläge |
| 5.2 | Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerbende oder einen Bewerbenden enthalten. |
| Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 18 Bewerbende enthalten. |
| 8. | Unterstützungsunterschriften |
| 8.2 | Wichtige Hinweise |
| 8.2.1 | Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer oder eines Einzelbewerbenden, die oder der nach der vorstehenden Nummer 8.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nicht befreit ist, sind im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten Personen beizufügen. |
Döbern, 09.02.2024