Geltungsbereich des B-Plans
Nebenplan zur Befreiung der Festsetzungen des LSGs „Wald- und Restseengebiet um Döbern"
Am 10.12.2025 beschloss die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal den Bebauungsplan „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" im OT Klein Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal als Satzung.
Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal beschließt:
| 1. | den Bebauungsplan „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" in der vorliegenden Fassung vom 21.11.2025 nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung; |
| 2. | durch Vorlage des Satzungsbeschlusses und des Bebauungsplanes „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" in der vorliegenden Fassung vom 21.11.2025 die abschließende Zustimmung auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsschutzgebiets "Wald- und Restseengebiet Döbern" beim Ministerium für „Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz" zu beantragen; |
| 3. | die Beantragung des Bebauungsplanes „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" in der vorliegenden Fassung zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde; |
| 4. | der Beschluss ist ortsüblich bekanntzugeben und vorbehaltlich mit der Umsetzung des B-Planes mit 100% Förderung umzusetzen. |
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses: 17-429/11/2025
Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" im OT Klein Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land tritt der Bebauungsplan Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" im OT Klein Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal in Kraft (Inkrafttreten)
Mit Schreiben des Ministeriums für „Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz" (MLEUV) vom 23.02.2026 den Festsetzungen des Bebauungsplans „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" der Gemeinde Neiße – Malxetal in der Fassung des Satzungsbeschlusses Nr. 17/429/11/2025 vom 10.12.2025 (Planfassung 21.11.2025) wird gemäß Nr. 4 des Beschlusses des Rates des Bezirkes Cottbus Nr. 03-2/68 vom 24.04.1968; zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Februar 2014 (GVBl. II/14, Nr. 7) zugestimmt.
Die Zustimmung hat zur Folge, dass auf den entsprechenden Flächen die den festgesetzten Nutzungen entgegenstehenden Regelungen des LSG / der LSG-VO nicht mehr gelten. Die Zustimmung bezieht sich ausschließlich auf die von der Gemeindevertreterversammlung Neiße-Malxetal am 10.12.2025 beschlossene Planfassung.
Mit Schreiben der Genehmigungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße vom 09.03.2026 wurde gemäß § 10 Absatz 2 BauGB die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Neiße-Malxetal am 10.12.2025 beschlossene Satzung zum Bebauungsplan „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESKO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" der Gemeinde Neiße-Malxetal genehmigt.
Die Satzung zum Bebauungsplan „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESKO Global Geopark Muskauer Faltenbogen" liegt auf Dauer zur Einsichtnahme während der Dienststunden im
Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
des Amtes Döbern-Land
im OT Hornow, Schulweg 1
03130 Spremberg
bereit.
Unbeachtlich werden:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | Mängel nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB des Abwägungsvorganges, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 und § 39 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.