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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Im Amtsblatt Nr. 04/2023 vom 24.02.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen“ im OT Klein Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 bekannt gegeben.

Da der 07.04.2023 ein öffentlicher Feiertag ist, wird hiermit bekannt gegeben, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Außenanlagen Ziegeleiareal im UNESCO Global Geopark Muskauer Faltenbogen“ einschließlich der Begründung und Artenschutzfachbeitrag

vom 06.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023

öffentlich zur Einsichtnahme im Amt Döbern-Land ausliegt.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Amt Döbern-Land:

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 - 12:00 Uhr

im Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement (GLM); Schulstraße 1, 03130 Spremberg, OT Hornow, Zimmer 202, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten ist nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel.: 035600 368 771) möglich.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden gemäß § 4a BauGB zusätzlich in das Internet eingestellt und können während der Auslegungsfrist auf der Homepage des Amtes Döbern-Land www.amt-doebern-land.de unter der Rubrik „Informationen aus den Fachbereichen“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können auch per Mail unter der Adresse post@amt-doebern-land.de abgegeben werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Hinweise können gem. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Döbern, den 21.02.2023

gez. Redlow
Amtsdirektorin