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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Information des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit

Osterfeuer 2023

Am 08.04.2023 ist Ostersamstag.

Das Osterfeuer (>1 m³) ist bis zum 15.03.2023 beim Ordnungsamt zu beantragen.

Das Antragsformular mit Erläuterungen kann unter www. amt-doebern-land.de (Verwaltung/Formulare/Fachbereich Ordnung und Sicherheit/Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Abbrennen eines Feuers ausgedruckt werden oder ist im Ordnungsamt (Döbern, Forster Straße 8) erhältlich.

Der Antragsteller ist genau zu benennen, denn dieser haftet im Schadensfall. Daher sind Vereine oder Personengruppen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt.

Der Ort des Feuers (genaue Grundstücksangabe mit Lageplan) ist zu benennen und das Einverständnis des Eigentümers ist nachzuweisen.

Die Gebühr für die Ausnahmeerlaubnis beträgt 30,00 €. Eine Gebührenbefreiung ist nur bei Nachweis des öffentlichen Interesses möglich.

Werden im Rahmen des Osterfeuers u. a. Tonwiedergabegeräte im Freien benutzt oder Betätigungen von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr durchgeführt, die geeignet sind die Nachtruhe zu stören, ist dies jeweils bei der Antragstellung anzugeben.

Werden im Rahmen des Osterfeuers Speisen verabreicht oder Getränke ausgeschenkt, ist das dem Gewerbeamt anzuzeigen (§ 2 Abs. 2 BbgGastG), es sei denn, der Antragsteller betreibt ein aktives Gaststättengewerbe. Das Anzeigeformular ist auf der o. g. Internetseite unter „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes“ zu finden oder im Ordnungsamt erhältlich.

Auflagen, Bedingungen, Befristungen der Ausnahmegenehmigung sind einzuhalten.

Der Landkreis Spree-Neiße (Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde) und das Ordnungsamt Amt Döbern-Land können Vorortkontrollen durchführen.

Das nichtgenehmigte Abbrennen eines Traditionsfeuers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

Fachbereich Ordnung und Sicherheit