Die Gemeindevertretung der Gemeinde Felixsee hat in ihrer Sitzung am 08.03.2023 folgende
beschlossen:
Die Höhe des Verpflegungssatzes (Ziffer 3 „Verpflegungssatz“ der in § 1 Abs. 3 genannten Tabelle zur Ermittlung des Elternbeitrages - Anlage der Satzung) wird wie folgt in die Anlage der Satzung geändert:
| 2,85 € pro Portion | |
| Kinder im Grundschulalter (H) an schulfreien Tagen und in der Ferienzeit | 2,85 € pro Portion |
| Hauskinder/Gastkinder | 2,85 € pro Portion |
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.09.2022 in Kraft.
Döbern, den 15.03.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |
Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Felixsee in ihrer Sitzung am 08.03.2023 beschlossene 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Gemeinde Felixsee zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte vom 04.05.2011 im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 06/2023 vom 31.03.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Döbern, den 15.03.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |