Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf in ihrer Sitzung am 14.02.2023 die
Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
Gebührenschuldner sind:
| 1. | bei Erstbestattung die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller |
| 2. | bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. |
| 3. | Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. |
| 1. | Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. |
| 2. | Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. |
| 3. | Bei vorzeitiger Aufgabe der Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten werden keine Gebühren erstattet. |
| 4. | Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. |
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Döbern, den 15.03.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |
Die Gebühren beziehen sich auf eine Nutzungszeit von 25 Jahre bzw. 20 Jahren bei Reihengrabstätten.
| Grabstätte | Gebühren ab 2023 € |
| Reihengrab | 462,28 |
| Einzelsargparzelle | 666,75 |
| Doppelsargparzelle | 1.155,70 |
| 3er-Sargparzelle | 1.547,81 |
| 4er-Sargparzelle | 2.311,40 |
| Kindergrab bis 10 Jahre | 100,00 |
| Urnenparzelle | 268,29 |
| Anonyme Wiese Urne | 197,22 |
| Pflegeleichte Urnenparzelle | 798,29* zuzgl. Platte und Beschriftung |
| Reihengrab auf der Wiese | 1.068,28 |
| Pflegeleichtes Doppelsargparzelle | 2.065,70 |
| Ben. d. Trauerhalle | 54,74 / 42,09 |
| Erdwechsel nach Erdbestattung pfl. Wiese | 141,79 |
| Ausbettung Urne + Postv. | 165,50 |
| Umbettung Urne innerh. Friedhöfe | 193,52 |
| Urnenbeisetzung - A-W | 52,33 |
| Beisetzungsgenehmigung | 35,72 |
| Geb. f. Grabaufbauten | 35,72 |
| Zulassung Gewerbetreibende | 35,72 |
Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf in ihrer Sitzung am 14.02.2023 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf (Friedhofsgebührensatzung) im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 06/2023 vom 31.03.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Döbern, den 15.03.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |