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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen


Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf in ihrer Sitzung am 14.02.2023 die

Satzung

über die Erhebung von Gebühren für die

Friedhöfe der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf

(Friedhofsgebührensatzung)

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind:

1.

bei Erstbestattung die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller

2.

bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

3.

Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeiten

1.

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.

2.

Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

3.

Bei vorzeitiger Aufgabe der Grabstätte durch den Nutzungsberechtigten werden keine Gebühren erstattet.

4.

Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Döbern, den 15.03.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf vom 14.02.2023

Die Gebühren beziehen sich auf eine Nutzungszeit von 25 Jahre bzw. 20 Jahren bei Reihengrabstätten.

Grabstätte

Gebühren ab 2023

Reihengrab

462,28

Einzelsargparzelle

666,75

Doppelsargparzelle

1.155,70

3er-Sargparzelle

1.547,81

4er-Sargparzelle

2.311,40

Kindergrab bis 10 Jahre

100,00

Urnenparzelle

268,29

Anonyme Wiese Urne

197,22

Pflegeleichte Urnenparzelle

798,29* zuzgl. Platte und Beschriftung

Reihengrab auf der Wiese

1.068,28

Pflegeleichtes Doppelsargparzelle

2.065,70

Ben. d. Trauerhalle

54,74 / 42,09

Erdwechsel nach Erdbestattung pfl. Wiese

141,79

Ausbettung Urne + Postv.

165,50

Umbettung Urne innerh. Friedhöfe

193,52

Urnenbeisetzung - A-W

52,33

Beisetzungsgenehmigung

35,72

Geb. f. Grabaufbauten

35,72

Zulassung Gewerbetreibende

35,72

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf in ihrer Sitzung am 14.02.2023 beschlossene Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf (Friedhofsgebührensatzung) im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 06/2023 vom 31.03.2023, öffentlich bekannt gemacht.

Döbern, den 15.03.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin