Die Gemeinde Groß Schacksdorf–Simmersdorf ist seit Jahren bemüht, eine gemeindliche energie- und klimapolitische Zielstellung zu entwickeln, die versucht, sowohl die gemeindliche Interessenlage und die Regionalplanung als auch die Interessen potentieller Investoren in den Bereichen der alternativen/erneuerbaren Energien, hier im Speziellen der Photovoltaik, Rechnung zu tragen.
Die Fläche entlang der Autobahn A15 und die unmittelbare Nähe zum geplanten Solarpark “Groß Schacksdorf I” erscheint dem Investor “Powerplant GmbH” als geeignet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Solarpark auf der Gemarkung “Groß Schacksdorf” mit Hilfe eines Bebauungsplanes zu schaffen.
Die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Photovoltaikanlage an der A15“ umfasst in der Gemarkung Groß Schacksdorf in der Flur 2 die nachfolgenden Flurstücke: 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140 und 141.
Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschloss am 22.02.2022:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 23-77/21/2022
Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage an der A15“ im OT Groß Schacksdorf der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Döbern, den 14.03.2024
Geltungsbereich der Planung
Plangebiet