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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Photovoltaikanlage an der A15“ im OT Groß Schacksdorf der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf vom 22.02.2022

Die Gemeinde Groß Schacksdorf–Simmersdorf ist seit Jahren bemüht, eine gemeindliche energie- und klimapolitische Zielstellung zu entwickeln, die versucht, sowohl die gemeindliche Interessenlage und die Regionalplanung als auch die Interessen potentieller Investoren in den Bereichen der alternativen/erneuerbaren Energien, hier im Speziellen der Photovoltaik, Rechnung zu tragen.

Die Fläche entlang der Autobahn A15 und die unmittelbare Nähe zum geplanten Solarpark “Groß Schacksdorf I” erscheint dem Investor “Powerplant GmbH” als geeignet, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen weiteren Solarpark auf der Gemarkung “Groß Schacksdorf” mit Hilfe eines Bebauungsplanes zu schaffen.

Die Photovoltaik-Freiflächenanlage „Photovoltaikanlage an der A15“ umfasst in der Gemarkung Groß Schacksdorf in der Flur 2 die nachfolgenden Flurstücke: 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140 und 141.

Die Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf beschloss am 22.02.2022:

  1. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der “Photovoltaikanlage an der A15” für die Flur 2 mit den Flurstücken 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140 und 141 einen Bebauungsplan aufzustellen.
  2. Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein qualifiziertes Planungsbüro durch den Investor zu beauftragen und zu finanzieren.
  3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten, in dem nach den Vorstellungen der Gemeindevertreter Investitionen für kommunale Projekte der Gemeinde aufzunehmen sind.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 23-77/21/2022

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage an der A15“ im OT Groß Schacksdorf der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Döbern, den 14.03.2024

gez. Reichelt
amtierender Amtsdirektor

Geltungsbereich der Planung

Plangebiet