Titel Logo
Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Jämlitz-Klein Düben“ im OT Jämlitz der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben vom 28.02.2024

Plangebiet

Die ToRa Lausitz Solar 1 GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage nebst technischer Nebenanlagen auf landwirtschaftlichen Grenzertragsstandorten.

Das Vorhaben soll außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen realisiert werden, ist aber als solches im sogenannten Außenbereich i. S. d. § 35 Abs. 1 BauGB nicht privilegiert. Somit ist zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage ein vorhabenbezogener Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage Jämlitz-Klein Düben“ aufzustellen.

Daher stellt die ToRa Lausitz Solar 1 GmbH einen Antrag zur Aufstellung der erforderlichen Bauleitpläne gemäß § 2 BauGB sowie der Anpassung des Flächennutzungsplans. Betroffen sind die im Anschluss aufgeführten Flurstücke auf einer Gesamtfläche von ca. 44 Hektar.

Die ToRa Lausitz Solar 1 GmbH & Co. KG versichert die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des o. g. Bauleitplanverfahrens einschließlich aller für die Erlangung der Rechtskraft zu erstellenden Unterlagen und ggf. erforderlichen Gutachten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben beschloss am 28.02.2024:

  1. die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Jämlitz-Klein Düben“ gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 BauGB ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB mit dem Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets zu Nutzung Erneuerbarer Energien oder Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 S. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Ortsteil Jämlitz der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben;
  2. die Planungskosten werden vollumfänglich durch den Antragsteller die ToRa Lausitz Solar 1 GmbH & Co. KG getragen;
  3. notwendige Ausgleichsmaßnahmen, Erschließungsmaßnahmen und die finanziellen Aspekte bzgl. des Vorhabens etc. werden über einen Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben und der ToRa Lausitz Solar 1 GmbH & Co. KG geregelt;
  4. die Verwaltung wird beauftragt, die vertragsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausarbeitung der Planung und der entsprechenden Unterlagen sowie zur Realisierung der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage gemeinsam mit dem Antragsteller zu erarbeiten;
  5. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind vorzubereiten und durchzuführen;
  6. die Verwaltung wird beauftragt die Gemeindevertretung regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren;
  7. der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: 18-86/24/2024

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage Jämlitz-Klein Düben“ im OT Jämlitz der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben vom 28.02.2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Döbern, den 14.03.2024

gez. Reichelt
amtierender Amtsdirektor

Geltungsbereich der Planung

Flurstücksübersicht des Geltungsbereichs der Planung