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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land (Nichtamtl. Teil)
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Erinnerung – Förderanträge zeitnah einreichen / Neue Richtlinie beachten

Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Aktive der Dorfgemeinschafts-, Kultur- und Sportgruppen,

um Ihre wertvolle Arbeit weiterhin optimal unterstützen zu können, möchten wir alle Vereine, die ihren Förderantrag für das laufende Jahr bisher noch nicht eingereicht haben, an die Abgabe erinnern.

Bitte beachten Sie dabei die von der Gemeindevertretung am 04.12.2024 beschlossene neue Förderrichtlinie.

Diese regelt die Beantragung, Bewilligung und Verwendung der Mittel neu:

Schriftlicher Antrag: Die Beantragung muss zwingend schriftlich über das vorgegebene Formular erfolgen.

Frist: Laut Richtlinie (Absatz 3) ist der Stichtag regulär der 30.04. des laufenden Jahres über das Amt Döbern-Land.

Da uns die Unterstützung Ihrer Arbeit am Herzen liegt, bitten wir Sie, fehlende Anträge

schnellstmöglich, bis spätestens 15.07.2026 nachzureichen.

Die Formulare und die Richtlinie erhalten Sie direkt beim Amt Döbern-Land, das Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung steht.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Helga Britze
Bürgermeisterin